An wen muss ich als Kleinunternehme Beiträge entrichten?

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Zur Berufsgenossenschaft (BG) kann ich dir Folgendes mitteilen: 1. Als Unternehmer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei der Fach- BG anzumelden. 2. Grundsätzlich ist immer nur eine BG zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Welche BG letztlich zuständig ist, muss von der BG selbst ermittelt werden. 3. Bei den meisten BGen sind nur dann Beiträge zu entrichten, wenn Personal beschäftigt wird. Wenige BGen haben zwar auch eine Pflichtversicherung für Unternehmer, die kann aber u.U. auch auf Antrag ausgesetzt werden. Wenn du mir sagst welche BGen dich angeschrieben haben, kann ich dir mitteilen, ob es da u.U. eine Pflichtversicherung für Unternehmer gibt. Mein Tipp: Keine Panik und lass dich nicht entmutigen von der Papierflut! Beantworte die Fragebögen der BG und warte ab. Ich denke nicht, dass du mit einer Beitragszahlung rechnen musst.

TinaToll  17.02.2010, 15:36

Muss mich korrigieren: Hab mich mit der BG vertan, du bist ja von der Papiermacher BG angeschrieben worden. Nach der letzten Satzung die ich finden konnte, gibt es dort keine Pflichtversicherung für Unternehmer! Also doch alles ganz entspannt! Somit dürfte von der BG nicht mit einer Beitragserhebung zu rechnen sein.

Kenne ich aus der Zeit, als ich mich selbstständig machte. Berufsgenossenschaft muss man zahlen, auch wenn man so schon versichert ist für Unfälle und anderes, doppelt gemoppelt dank Politik. Mit denen könntest du dich nur vielleicht einigen, das du erstmal Umsatz haben musst, doch wie ich die einschätze, verlangen die von dir Vorauszahlung und du müsstest schätzen, was du einnimmst. Wäre vielleicht besser gewesen, wenn du dein Gewerbe erstmal als nichtselbstständige Tätigkeit angemeldet hättest. IHK, ja die will auch Geld, aber bei weitem nicht die Summen wie Berufsgenossenshaft. auch hier hättest du das vermeiden können, wenn du erstmal nichtselbstständig gewesen wärst. Es wird sich auch das Finanzamt melden. Nichtselbstständig bedeutet, das du z.B. hauptberuflich irgendwo angestellt bist und dein Gewerbe nebenbei betreibst, um erstmal Kundenstamm aufzubauen. Frag mal bei deinen Gewerbeamt nach, ob Möglichkeit besteht, das du deine Gewerbeanmeldung nachträglich änderst in nichtselbstständige Tätigkeit.

Ich habe mich gerade mal etwas schlau gemacht.Die BGen fusionieren wie wild, da muss man erst einmal durchblicken. So wie ich es sehe, ist die BG Druck und Papier mittlerweile zur BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)fusioniert. Nach der Satzung gibt es dort für Unternehmer leider die besagte Unternehmerpflichtversicherung. Die gute Nachricht: Nach § 46 Abs. 2 der Satzung können sich Unternehmer auf Antrag von dieser Pflichtversicherung befreien, wenn sie selber im Jahr nicht mehr als 100 Arbeitstage (1 Arbeitstag = 8 Stunden) im Unternehmen arbeiten. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob die vg. BG unbedingt die Richtige für dich ist??? Ich könnte mir vielmehr die Zuständigkeit der Verwaltungs- BG (VBG) vorstellen!? Rufe doch einfach mal bei der VBG in HH an (Tel.: 040/5146-0), lass dich dort mit der Unternehmerbetreuung verbinden und schilder denen mal was du genau machst. Vielleicht kannst du so das ganze Problem mit der Pflichtversicherung umgehen, da es so etwas bei der VBG nicht gibt. Klar bist du über deine Beschäftigung gesetzlich kranken- und unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich aber nur auf deine abhängige Beschäftigung. Solltest du als Unternehmer nicht gesetzlich unfallversichert sein und dir passiert etwas bei deiner unternehmerischen Tätigkeit, zahlt deine Krankenkasse die Behandlungskosten. Bist du über die BG unfallversichert, zahlt diese die Behandlungskosten und bei schweren Verletzungen bekommst du u.U. auch eine Rente. Diese Leistung erbringt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung entbindet nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung. Viel Glück für dein Unternehmen. Ich bin davon überzeugt, wenn man ein Unternehmen mit Leidenschaft, Ehrgeiz und Einsatz betreibt, dann schafft man es auch!

Bei der IHK musst du ab Umsatz X ich glaub +6Tausendundpaarzerquetschte Mitgliedsbeitrag zahlen, ansonsten ist es beitragsfrei. Für das erste Jahr kannst Du garantiert beitragsfrei bleiben. -Die genauen Summen, stehen auf dem Blatt der IHK.

Dann solltest Du Post vom Finanzamt haben und eine "Vorerklärung" ausfüllen, anhand dessen werden Deine Steuer festgelegt. -Wenn du es nebenberuflich machst, geh davon aus, dass Du Einkommensteuer zahlen musst.

Berufsgenossenschaft ist auch erst ab einer gewissen Summe erforderlich, meistens dann wenn Du auch ein kleines Geschäft hast und es nicht nur ausschließlich online betreibst.

Bist Du denn im Hadelsregister eingetragen ? Wenn nicht ist es mit einem Jahresgewinn bis 5200 Euro beitragsfrei ! Kommst Du über die 5200 Euro wird Beitrag fällig !

Wenn Du jedoch im Handelsregister eingetragen bist, mußt Du einen Betrag von 128 Euro, bei einem Jahresgewinn/Gewerbeertrag bis 24500 Euro, abführen !

Ich gehe aber mal davon aus, das Du erst einmal ein Antragsformular und Infoblätter bekommen hast ! Oder ist dort schon ein Betrag ausgewiesen, den Du bezahlen sollst ?

LG