Amtsärztliche Untersuchung

5 Antworten

Hallo, also sozialhilfe ist nicht gleich grundsicherung! Also grundsicherung erhälst du wenn du auf dauer erwerbsunfähig bist und weniger als mindestens 2stunden am tag arbeiten kannst und dein antrag auf eu-rente von der rentenkasse mit begründung abgelehnt wurde.also harz IV trifft für dich wahrscheinlich nicht zu, da du ja erwerbsunfähig bist. geh mit deinen unterlagen aufs grundsicherungsamt und stelle dort einen antrag auf grundsicherung. sollte die grundsicherung nicht zur sicherheit deines lebensunterhaltes langen, kannst du noch zusätzlich beim sozialamt ergänzende hilfe zum lebensunterhalt beantragen. ps. nur noch so neben bei, solltest du dann einen bescheid haben lege sofort wiederspruch dagegen ein. da im februar das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die berechnung der regelsätze verfassungswiedrig sind. wenn es soweit ist mit deinem bescheid kannst du dich ja nocheinmal melden. LG erbku

Da stehst du nicht allein. Es gibt jede Menge Leute, die zu krank zum arbeiten sind, aber nicht krank genug um Rente zu beziehen. Da bleibt nur die Grundsicherung. (Hartz IV). Die solltest du möglichst umgehend beantragen. Ich nehme an, du beziehst, z,Zt. noch Krankengeld. Das könnte jetzt sehr schnell weg fallen. Es wird HÖCHSTENS 78 Wochen gezahlt.

Karina246 
Fragesteller
 21.02.2010, 17:45

nein, ich bekomme Sozialhilfe, seit einem Jahr. Damals sagte die Amtsärztin, dass ich arbeitsunfähig bin. Ist Sozialhilfe nicht Grundsicherung? Ich dachte, Hartz 4 kann man nur beantragen, wenn man arbeitsfähig ist. Wer soll da noch durchblicken?

Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII bedeutet, man kann nicht einmal 3 Std./Tag einfachste Tägikeiten, z.B. am Schreibtisch, verrichten. Wird die Erwerbsunfähigkeit für einen voraussichtlichen Zeitraum von mehr als 6 Monaten angenommen, aber nicht auf Dauer, dann bekommt man Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel SGB XII. Ist man Erwerbsunfähig auf Dauer, bekommt man Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach dem 4. kapitel SGB XII. Beide Leistungen unterscheiden sich fast nicht voneinander (Hilfe zum lebensunterhalt wird taggenau gezahlt, Grundischerung für volle Monate). Die Feststellung hierzu muss ein Gutachter treffen der für die Rentenversicherung arbeitet.

Du hast eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Damit kann die Gutachterin Informationen bei den behandelnden Ärzten einholen.

Ist jemand kürzer als 6 Monate nicht erwerbsfähig, bekommt er Hartz IV bei der Arge.

Also einfach mal die eignen Bescheide genau lesen. Du kannst auch dein Gutachten anfordern, dann siehst du ja, für wen die Ärztin gearbeitet hat.

Also, beim Kreisgesundheitsamt arbeiten Amtsärzte. Ich weiß, das es bei bestimmten Krankheitsbildern keine Besserung gibt, und dann die Ärzte per "Ferndiagnose" entscheiden. Z.B. Skolliose gehört dazu. Also eine schlimme Wirbelsäulenverkrümmung. Diese Ferndiagnose verhindert, das die Leute genötigt werden sich immer und immer wieder untersuchen lassen zu müssen, und verhindert auch die Überflutung der Ärzte.

Ich weiß von einem Fall, das Harz4 beantragt werden musste, und diese Person noch wegen der Rente kämpft, da die Rentenkasse sich quer stellt. Wenn du komplett arbeitsunfähig geschrieben bist, solltest du dich erkundigen. Nicht das deine Rentenkasse sich quer stellt, weil du doch noch einen Job suchst. So nach dem Motto: So schlimm kann es ja nicht sein.

Genau so ist es,oder Du suchst Dir einen Job,den Du Dir zutraust.