ALG1 und Traden?

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Bei ALG1 spielt es keine Rolle. ALG1 ist ein erworbener Anspruch und somit unabhängig von deinem sonstigen Besitz.

Bekommst du allerdings ALG2 mußt du aufpassen. Du hast ein Schonvermögen von 150 € je Lebensjahr. sowie dasselbe nochmal als Altersvorsorge(private Versicherungen die nicht vor dem 65 Auszahlungsfähig sind)

Also bist du z.b. 30 darfst du 4500 € auf der hohen Kannte haben, alles was drüber ist mußt du vor ALG2 Bezug verballern, bzw wirst dazu aufgefordert dieses Geld zur Lebenshaltung zu nutzen.

Wenn du jetzt mit den restlichen Geldern tradest, so mußt du die Gewinne angeben und sie werden auf dein ALG2 Bezug angerechnet. Soweit ich aber weis, sind Verluste nicht anrechnungsfähig zumindest dann nicht, wenn sie mehr als die Gewinne betragen. Verluste sind dein eigenes Risiko und ALG2 ist nicht dazu da eine Spielsucht zu unterstützen.

nickboy 
Fragesteller
 12.12.2017, 10:15

Also Spielsucht würde ich dieses jetzt nicht nennen wen man ein wenig ahnung hat ist das irgendwo schon berechnbar wohin sich ein kurs entwickelt.
also verstehe ich das richtig das ich es angeben muss aber gewinne die ich erwirtschafte nicht beim ALG1 abgeben muss ?
PS: Versteuerung+ solaritätzuschlag muss natürlich am ende des jahres abgegeben werden :)

berlina76  12.12.2017, 10:21
@nickboy

Nicht bei ALG1 . ALG1 bezieht sich auf deine vorher geleistete Arbeit und ist unabhängig von anderen Aktivitäten, wenn diese vor ALG1 Anspruch aufgenommen wurden.

Du könntest sogar einen Nebenjob (weniger als 10 Stunden/Woche) haben. Wenn der mindestens 10 Monate vor ALG1 Bezug aufgenommen wurde, so wird er nicht angerechnet und du kannst ihn weiterhin ausführen. 

Wichtig ist nur, das du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehst. 

Wenn du jetzt sagst, du willst nicht mehr Arbeiten und das Traden soweit ausbauen, das du davon leben kannst, also dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, dann verlierst du deinen ALG1 Anspruch.

nickboy 
Fragesteller
 12.12.2017, 10:30
@berlina76

ok danke für die auskunft  mal schauen was die age dann dazu sagt hoffe das geht da dann alles glat :) weil die meinten ich müsse alle einkünfte über 180€ abgeben bzw. werden mit angerechnet ^^ jedoch war das ja nur algemein und nicht auf meine sache bezogen ^^

Im Prinzip versteuerst du über Einkünfte aus Kapitalerträge deine Einnahmen! 25% + Soli + KiSt. Du hast kein Einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Diese Einnahmen darfst du auch behalten. 

Anders wäre es, wenn du deine Tradingaktivitäten als Selbständige Tätigkeit ausführen würdest und z.B. als Berater etc tätig bist. Dann dürftest du neben deiner Arbeitslosigkeit im Monat maximal 165€netto bei maximal 15Std/Woche Arbeit hinzuverdienen. Alles was darüber liegt, würde dir vom ALG1 abgezogen. 

Da du das ALG1 ja maximal 12 Monate erhältst und auch noch sonstige Auflagen vom Arbeitsamt bekommst, z.B. 20 Bewerbungen pro Monat schreiben und einen Job finden. Wird sich wohl kaum jemand über deine Tradinggewinne gedanken machen.

Würdest du nur vom Trading leben wollen, denke daran, dass du dich freiwillig, bzw privat versichern musst. Also mindestens 400€/Monat an die Krankenkasse zahlen wirst. 

Also, auch wenn sich dein Trading als Arbeit anfühlt - sind und bleiben es trotzdem Einkünfte aus Kapitalerträge. Stell dir vor die "Zinsen/Gewinne" würden erst zum Jahresende ausbezahlt werden, dann würde Dir ja das Amt wohl kaum die zukünftigen Gewinne vom ALG2 wegstreichen.

Anders sieht es bei ALGII (Hartz4) aus.

Weißt du nicht?

Gewinne aus "Traden" sind steuerpflichtig, oft auch krankenversicherungspflichtig und werden auch auf viele Sozialleistungen HartzVI-Leistungen angerechnet.

Es ist aber schon die Frage, in welchem Umfang du das ganze betreibst.

Wenn Du sie nicht anmeldest, ist das Steuerhinterziehung bzw. Sozialbetrug.

nickboy 
Fragesteller
 12.12.2017, 10:10

natürlich zahle ich darauf steuern! allerdings dieses am ende des Jahres

berlina76  12.12.2017, 10:12

Gewinne aus Traden werden automatisch mit 25komma irgendwas Versteuert, darin sind auch Sozialabgaben und Krankenversicherung enthalten. Man kann das mit einer Steuererklärung ausgleichen, muß aber nicht. 

Bei ALG1 wird das nicht angerechnet.

nickboy 
Fragesteller
 12.12.2017, 10:19
@berlina76

Jein nur bei deutschen Brokern wird die steuer automatisch abgeführt ich hingegen bei bei keinem Deutschen broker somit muss ich am ende des jahres diese selber abführen ist natürlich für alle Trader besser da sie solange mit dem vollen gewinn weiterarbeiten können

berlina76  12.12.2017, 10:22
@nickboy

Ich glaube so tief ins Detail müssen wir jetzt nicht gehen das sprengt die Fragestellung.

Bei ALG 1 musst Du nichts angeben, bei Hartz 4 JA