Vermieter hat eigene Hunde, verbietet Hundebesuch beim Mieter und will Abmahnen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Hundegebell muss keiner hinnehmen .. gibts keinen anderen Anwohner/Nachbarn, der mal Anzeige erstattet ? Ich weiss nicht ob Polizei oder Ordnungsamt, einfach mal im Rathaus, Bürgerbüro oder auf der nächsten Polizeiwache nachfragen würde ich.

Den Besuch kann keiner verbieten, das würde ich dem Vermieter mal freundlich klarmachen ! Oder steht sowas im Mietvertrag oder in der Hausordnung ? Hundehaltung mag verboten sein, aber selbst das ist bei kleinen Hunden umstritten, ob so eine Klausel wirksam wäre .. es darf auch kein Damen oder Herrenbesuch nach 22h verboten werden. (sowas gabs in der Nachkriegszeit), das gehört zur persönlichen Lebensführung, die einen Vermieter nichts angeht.

Den Besuch kann keiner verbieten, das würde ich dem Vermieter mal freundlich klarmachen !

Es gibt Gerichte, die einen solchen Hundebesuch über mehrere Tage mit Hundehaltung gleichsetzen (siehe meine Antwort).

aber selbst das ist bei kleinen Hunden umstritten, ob so eine Klausel wirksam wäre

Nein. Hund ist Hund, egal wie klein. Hundehaltung darf nur dann verboten werden, wenn es dafür einen plausiblen Grund gibt.

Nein, die halten das alle aus.... im Mietvertrag steht nichts.....

Oh, eine im Wesentlichen falsche Antwort wird als "hilfreichste" ausgezeichnet? Naja...

Ob dein Vermieter Hunde hat oder nicht und wie er sie behandelt, ist für dir Frage, ob du den Hund für ein paar Tage aufnehmen darfst, vollkommen uninteressant.

Du kannst die Polizei rufen wegen Ruhestörung, ihm beim Veterinäramt wegen Tierquälerei anschwärzen o. ä.

@DarthMario72 hat das schon richtig erklärt. Auch einen Hundebesuch über mehrere Tage hättest du - sofern nicht ausdrücklich in deinem Mietvertrag die Haltung von Hunden erlaubt ist - vorher mit deinem Vermieter abklären müssen. So leid es mit tut, aber die Abmahnung ist wohl nicht angreifbar.

Was steht denn in deinem Mietvertrag bzgl. Tierhaltung? Hundehaltung darf der Vermieter dann untersagen, wenn er einen plausiblen Grund nennt. Hundebesuch darf er i. d. R. nicht verbieten. Allerdings haben auch Besuche ihre Grenzen:

"Ist laut Mietvertrag  die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93)." (http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/)

Im Mietvertrag steht nichts, ich habe das Tier 4 Tage und das genau 1 x..... und jetzt diesen Terror.... 

@Leonitas02

Auch wenn nichts über Tierhaltung im Mietvertrag steht, bedarf die Haltung von Hunden der Zustimmung des Vermieters.

Ich habe oben ein Urteil des AG Bergisch Gladbach zitiert (OK, nur ein Amtsgericht), das bei einem wirksamen Hundeverbot einen Hunde-"Besuch" von 3 Tagen untersagt hat.

Auch wenn das aus deiner Sicht "Terror" ist, Du hättest vorher deinen Vermieter um Erlaubnis fragen müssen, selbst für diese 4 Tage.

Da hat der Vermieter keine Chance. Denn du hältst die Hunde ja nicht. Sie sind nur zu Besuch und das kann er nicht verbieten. Sofern du den Hund nicht dauerhaft dort hast.

Schade finde ich, dass du den Tierschutz über die Jahre nicht informiert hast.

es ist nur ein Hund zu Besuch.

@Leonitas02

So lange der Hund weniger als 6 Wochen zu Besuch ist und niemanden stört, ist das in Ordnung.

Aber warum schaust du dabei zu, dass der Vermieter seine Hunde im Zwinger hält? Das ist nach dem Tierschutzgesetz verboten.

@Kandahar

Wo kann ich den Passus der sechs Wochen finden? 

Zu Ihrer Frage: da ich auf dem Wohnungsmarkt keine andere Bleibe finde und auf einem Grundstück leben. Die Situation ist generell unschön, nur hängt vielen Menschen leider kein schild um den Hals, wenn man einen Mietvertrag unterzeichnet. Irgendwann kommt der Tag, ganz sicher 🍀

@Leonitas02

Geht das auch verständlicher und weniger am Problem vorbei?

@Kandahar

So lange der Hund weniger als 6 Wochen zu Besuch ist und niemanden stört, ist das in Ordnung.

Das gilt für menschliche Besucher, aber nicht bei Hunde-Besuch. (Begründung siehe meine Antwort)

Und.... leider ist Zwingerhaltung mit einer entsprechenden Größe und einem kleinen Schutzraum noch "nicht" verboten, das geht für mich dann nach hinten los.

Da hat der Vermieter keine Chance. Denn du hältst die Hunde ja nicht.

Da gibt es Gerichte, die das anders sehen.