abgeschleppt in temporärem Behindertenparkplatz. Falsches Schild?

temporärer Behindertenparkplatz - (Recht, Verkehr, Behinderung)

15 Antworten

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Auch ich habe kein vergleichbares Zusatzschild gefunden.

Wenn durch StVO-zugelasssene Zusatzzeichen ein Zeitraum angegeben wird, wird der Zeitraum immer mittels Bindestrich angegeben. Dieser Bindestrich fehlt hier.

Ich würde also gegen das Abschleppen Widerspruch einlegen und derart begründen:

Das Zusatzzeichen ist in der StVO nicht aufgeführt. Deshalb fehlt zu dem Schild die Legaldefinition. Somit bleibt dem bleibt dem Verkehrsteilnehmer nichts anderes übrig, als das Schild aus eigenem Empfinden heraus zu deuten. Und die Deutung war so, dass nur an den aufgeführten Tagen und nicht über einen bestimmten Zeitraum das Parken nur Behinderten gestattet ist. Mit dem Aufführen der beiden Tage ohne einen Bindestrich (als "bis"-Hinweis) zeigt das Zusatzschild dazu noch eine Abkehr von der in der StVO gebräuchlichen Regelung, nämlich die Anfangs- und Endzeit immer durch einen Bindestrich zu trennen, so dass zweifelsfrei feststeht, dass dieser Zeitraum gemeint ist. Das darunter angebrachte Schild mit einer stündlichen Festlegung zeigt ja - gerade als Gegenbeweis - so wie es richtig sein sollte.

Insofern lässt das Zusatzschild verschiedene Deutungen zu. Diese möglichen Mehrfachdeutungen sind auf das Verschulden der Verwaltungsbehörde zurückzuführen, die auch für daraus resultierende Fehler im Straßenverkehr verantwortlich wären, nicht aber der Verkehrsteilnehmer.

Wäre dieses Zusatzschild als Verwaltungsverfügung ergangen, so hätte der Erlasser erkennbar sein müssen. Das war hier nicht der Fall.

Im Übrigen wäre darzulegen, ob dieses Schild überhaupt aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt wurde.

Aus den genannten Gründen ist das Abschleppen rechtswidrig und deshalb sind die Abschleppkosten zu erlassen bzw. zurückzusenden und eventuelle Auslagen (Taxi) zu erstatten.

Du kannst ja Beschwerde einlegen, aber ich würde es eher als bis, denn als und interpretieren.

ich hoffe auf besonders hohe Abschleppkosten für dich.

Wer einen Behindertenparkplatz blockiert sollte mit 12 Monaten Fahrverbot belegt werden

Es gibt kein temporäres Behinderten-Parkplatzschild. Hab ich noch nie gesehen. Die sind immer für immer. Und entweder hast du halt das Ding im Autofenster - oder nicht. Ich nutze selber seit Jahren wg Rolli solche Parkplätze. Und die Polizei und die Rollifahrer verstehen da nicht viel Spaß, wenn da einer steht! Das wird teuer!

schwabinggirl  26.09.2012, 09:09

tatsächlich, jetzt sehe ich es. Ich verstehe das Schild so, dass auch Rollifahrer an den zwei Tagen nachts da nicht stehen durften.

schwabinggirl  26.09.2012, 09:14
@schwabinggirl

ja das ist es: in der zeit ist es tagsüber ein behindertenparkplatz. nachts darf jeder hin. echt schwierig zu lesen!!

Greenfox1  26.09.2012, 09:14

Es gibt kein temporäres Behinderten-Parkplatzschild.

Selbstverständlich gibt es die! Meistens vor/bei Behörden, Arztpraxen etc. Ausserhalb der Öffnungszeiten sind es dann Parkplätze für Jedermann.

schwabinggirl  26.09.2012, 09:15
@Greenfox1

genau, ich habs jetzt auch kapiert!

schwabinggirl  26.09.2012, 09:15
@Greenfox1

genau, ich habs jetzt auch kapiert!

Bowiman89  27.09.2012, 01:46

So einen Quatsch habe ich seltenst gehört oder gelesen! Natürlich gibt es zeitlich beschränkte Behinderten-Parkplätze, die auch rechtlich verbindlich sind. Die Zusatzschilder müssen natürlich auch (wie schon geschrieben) klar und eindeutig sein! Würde in diesem Fall auf jeden Fall Einspruch erheben - mit Aussicht auf Erfolg hoffe ich.

Da kein Bindestrich zwischen den beiden Datumsangaben steht, schließe ich mich der Meinung von GFOLJ an. Also Einspruch, euer Ehren!