Abgabe frist verpasst Betriebskostenabrechnung ALG 2
Hallo
ich steh hier vor eine großen problem, ich habe ein tag zuspät die betribskosten abrechnung eigereicht nun wollen die uns 506,25 im monat steichen kann man nicht was dagen tun, wir sind eine dreiköpfige familie mit einen 2 jahrigen kind, kann mir jemand nen rat geben bin am verzweifeln
8 Antworten
Man kann gegen einen Bescheid auch Widerspruch einlegen, aber ich muss meinen Vorredener Recht geben. Man sollte Termine beim Amt einhalten. Nur wenn ihr die Abrechnung wirklich nur einen Tag zu spät abgegeben hast, kann ich mir nicht vorstellen, das man gleich streichen will. Normal wäre eigentlich gewesen, das man euch noch mal zur Abgabe auffordert. Vielleicht einfach mal am Montag hingehen und nachfragen. Viel Glück
Die Frage ist doch aber tatsächlich, ob das das Amt so einen termin vorgeben kann.
Wenn es sich um die Betriebskostenabrehnung 2009 handelt, dann kannst Du diese bis Ende 2010 noch einreichen. Lass Dich nicht verschaukeln!
Genau. Wenn Du die Ablehnung schriftlich hast, legst Du Widerspruch ein.Den Sachbearbeiter solltest Du mit Deinem Wissen konfrontieren. Bleib höflich, aber bestimmt. Du hast auch Anspruch auf Rechtsberatung falls der Sachbearbeiter nicht mit sich reden läßt und der Widerspruch abgelehnt wird. Dem Vermieter kannst Du mitteilen, das die Abrechnung in Bearbeitung ist(es stimmt ja), aber er möge sich doch eine Weile gedulden. Er wird wissen, das die Bearbeitung etwas dauern kann. Viel Erfolg!
die wollen mir ja schon ab den 1.8 506,25 abziehen
Du hast das Recht auf Deiner Seite. Lass Dich nicht einschüchtern.
Fristen sind da, um eingehalten zu werden. Da mußt du nun durch.
stell deine Frage doch mal beim:www.elo-forum.org die kennen sich mit so etwas aus und können dich besser beraten.
habe mich da zwar eben angemeldet aber blicke da nicht durch
warum nicht? wo ist dein problem, die seite ist doch ganz easy. du gehst auf alg 2 und stellst dort deine frage.wenn es nicht geht, melde dich noch mal.
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht.
Was wollen sie euch streichen?
Für die Betriebskostenabrechnung gibt es ja nur zwei relevante Möglichkeiten.
1) Du erhältst eine Rückzahlung: dann darf die ARGE natürlich im Grundsatz anrechnen, muss aber gggf. verteilen.
2) Du musst etwas nachbezahlen. Dann übernimmt die ARGE auf Antrag im Grundsatz die Nachzahlung. Irgendwelche Abgaberfristen sind hier nicht vorgesehen.
Zudem: Streichen irgendwelcher Leistungen ohne Bescheid ist unzulässig. Und gegen Bescheide kann man Widerspruch einlegen.
Zu 2) Eine Abrechnung gilt als verfristet eingereicht, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erstellung eingereicht wird. Es wird dann davon ausgegangen, daß der HE das Geld nicht wirklich braucht, sonst hätte er sie ja früher eingereicht.
Diese Regelung ist mir tatsächlich nicht bekannt, zumindest nicht aus dem Hamburger KdU-Recht.
An welcher Stelle ergibt sich aus dem Gesetz (§ 22 SGB II) die Zulässigkeit der Verfristung angemessener Bk nach drei Monaten?
Oder hast du dazu ein Urteil des BSG?
ja geht es auch was kan ich da jetzt machen widerspruch einlegen