Abendkleid als Berufskleidung steuerlich absetzen?

4 Antworten

Berufskleidung kann man nur absetzen wenn es sich um typische Arbeitskleidung handelt, z.B. Sicherheitsschuhe, Blaumann usw. Ein Büroangestellter kann seine Kleidung auch nicht absetzen, weil sie eben zu anderen Zwecken getragen werden kann, nicht nur auf der Arbeit. Man schließt zwar nicht aus, dass jemand mit Sicherheitshelm, Arbeitsschuhen in die Disco geht, aber man weiss eben, dass Abendkleider auch zu anderen als nur beruflichen Zwecken genutzt werden, was bei Arbeitskleidung selten der Fall ist..

Der BFH hat dazu in einem anderen Fall bereits entschieden (Orchestermitglied/Solomusikerin):

"Auch die von der Klägerin für ihre Auftritte mit ihrem anderen Instrument angeschafften Kleider sind entgegen der Auffassung des FG nicht der typischen Berufskleidung in dem vorbezeichneten Sinne zuzurechnen.

Sie gehören vielmehr zu der sog. festlichen Garderobe, die zwar u.a. bei Auftritten von Solisten (gleich welchen Geschlechts) erwartet wird, die aber ihrer Beschaffenheit nach - auch nach dem Vortrag der Klägerin - gleichermaßen bei besonderen privaten Anlässen wie Teilnahme an Bällen, Empfängen oder ähnlichen Veranstaltungen getragen werden kann. Die Benutzung eines solchen Kleides als normale bürgerliche Kleidung liegt im Rahmen des Möglichen und Üblichen. Ist aber eine private Nutzungsmöglichkeit der Kleidung objektiv nicht so gut wie ausgeschlossen, fehlt es für die Abzugsfähigkeit der insoweit entstandenen Aufwendungen an der erforderlichen Abgrenzbarkeit zu den nicht berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die private Lebensführung nach zuverlässigen objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben; ohne eine derartige Abgrenzungsmöglichkeit ist eine ggf. teilweise Zurechnung der Aufwendungen zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben mit dem Regelungsgehalt des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG unvereinbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 221, BStBl II 1990, 49 m. w. N.).

Danach kann Aufwand für Kleidung, die auch oder ggf. vorrangig zur Nutzung aus beruflichen Gründen erworben wurde, schon dann nicht mehr den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugerechnet werden, wenn - wie im Streitfall - eine private Nutzungsmöglichkeit auch nur bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen, objektiv nicht ganz oder jedenfalls nicht nahezu ausgeschlossen werden kann.

Allerdings können ausnahmsweise auch solche Kleidungsstücke zur typischen Berufskleidung gehören, die ihrer Art nach der bürgerlichen Kleidung zuzurechnen sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die Verwendung dieser Kleidungsstücke für Zwecke der privaten Lebensführung aufgrund berufsspezifischer Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist....

Diese Voraussetzung hat der BFH bejaht für den Cut eines Empfangschefs, den Frack und den schwarzen Anzug eines Kellners (Urteil in BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519), den schwarzen Anzug eines Leichenbestatters (BFH-Urteil vom 30. September 1970 I R 33/69, BFHE 100, 243, BStBl II 1971, 50) und eines katholischen Geistlichen (BFH-Urteil vom 10. November 1989 VI R 159/86, BFH/NV 1990, 288), schließlich für die schwarze Hose eines Kellners in Verbindung mit der weißen Kellnerjacke (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1987 VI R 20/85, BFH/NV 1988, 703). Das letztgenannte Urteil ist allerdings als Einzelfallentscheidung anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 134, BStBl II 1991, 348 m. w. N.)."

Auszug: BFH-Urteil vom 18.4.1991 (IV R 13/90) BStBl. 1991 II S. 751

Rein theoretisch könnte es funktionieren. Ein Lehrer von meiner Schule hat von Austauschgruppen immer die Lehrer zum Essen eingeladen und das dann als "Geschäftsessen" von der Steuer absetzen lassen.

Cellobiene 
Fragesteller
 03.07.2014, 00:15

Na, das ist noch etwas anderes, mit den Restaurant-Rechnungen...aber, vielen Dank für die Antwort!! :)

Den Einspruch kannst Du Dir sparen. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass das Abend-kleid auch privat genutzt werden kann, zum Beispiel auf einer Hochzeit, einer Feier oder sonstwo. Das ist keine typische Berufsbekleidung, wie sie zum Beispiel ein Bäcker oder ein Dachdecker benötigt.