Ab was für eine Höhe sind L-Stein vorgeschrieben?

4 Antworten

Schon ein Problem. Ein halber Meter Erdreich über Länge drückt schon gegen eine Mauer recht heftig. Der Nachbar möchte nicht seine Mauer im Garten liegen sehen, noch Schäden durch Feuchtigkeit haben. Du könntest Ihm schriftlich Garantie geben für den Schaden aufzukommen falls einer eintritt, das beruhigt Ihn vielleicht. Obgleich passiert etwas, biste sowieso in der Haftung. 

Die höchsten Leistensteine sind 35cm hoch und werden auf einen Betonkeil gestellt. Eine Grenzbebauung ist damit also nicht möglich, weil sonst ein Teil des Betonkeiles beim Nachbarn steht. Die L-Winkel sollten aber auch auf einem tragfähigen Boden stehen, da sie sonst der Frost heben kann. 

 Ihr Maurermeister

Nach Deiner Schilderung ist die bauliche Situation etwas unklar.

Prinzipiell kann der Nachbar keine L-Steine verlangen. Allerdings hat er ein Recht darauf, dass aus der von Dir verursachten Baulichkeit für ihn kein Nachteil entsteht.

Zum Beispiel: Du leitest Oberflächenwasser auf sein Grundstück oder Erdreich wird auf sein Grundstück geschwemmt oder rutscht ab etc...

Verstehe ich dich jetzt richtig, du hast auf deiner Seite eine bestehende Mauer 50 cm "eingebuddelt"?  Die Frage wie alt und stabil ist die Mauer, ist es eine Grenzmauer, die in absehbarer Zeit saniert werden muss und handelt es sich überhaupt um eine Stützmauer. Wie sieht Nachbars Gelände jenseits der Mauer aus. Hat er evtl. berechtigte Bedenken, dass du demnächst mit Mauer und aufgefülltem Erdreich in seinem Garten liegst? Ob du auf die Forderung des Nachbarn eingehen musst, kann man so nicht beurteilen. 

L-Steine erhälst du in verschiedenen Höhen und Belastungsklassen 

 http://www.ehl.de/download/dokumente/stuetzwinkel.pdf