Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

12 Antworten

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Warum nicht einfach als Freischaffender Künstler arbeiten? Bei der Steuererklärung einfach die Anlage F (glaub ich) mit beantragen und deine Einnahmen und Ausgaben aufführen - bis zu 16.800€ Einnahmen (oder sind es sogar mehr) sind steuerfrei.

Kann man das auch wenn man Hauptberuflich was anderes arbeitet?

@keksi3313

Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs in Anspruch nimmt

@Frollino

Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat). (Auf einen Blick: Unterschiede Gewerbe/Freiberuf) Diese Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA ist kostenlos. (ach ja... Anlage GSE ist richtig - nicht F)

@Frollino

Na das hört sich doch super an. Ich werds ihr mal näher bringen :) Danke!

Lieber Geochelone,

ein energischer Ausruf FALSCH zeugt nicht gerade von sozialem Umgangston. Du stellst dich mit deiner Antwort über andere Aussagen hinweg und ich muss dir leider sagen, dass deine vehemente Art ebenfalls falsch ist, denn nicht du entscheidest, wer ein Gewerbe anmelden muss oder als Freiberufler gilt, sondern einzig und allein das jeweilige FA deiner Kommune, Landes, Wohnortes wie auch immer. Nur sie haben das Ermessen eine Privatperson in die eine oder andere Art einzustufen. Hierbei sind individuelle Faktoren jeder einzelenen Person und seiner Unternehmung, ob nun Kunst, Handel oder Dienstleistung zu berücksictigen und leider wie so oft, hat man auf die Entscheidung der Einstufung keinen Einfluss. Es ist also nicht richtig, wie du hier immer wieder losbrüllst, dass jeder automatisch ohne Auflagen einfach Kunstwerke erstellen und vertreiben kann, auch nicht als Privatperson, denn dem Fiskus entgehen ja Steuereinnahmen, wenn sich nun jeder einfach selbst als Freiberufler einstufen könnte. Die Gesetze sind hier widersprüchlich, doch nur, weil es eben keine klaren Richtlinien für Künstler gibt, woran man dies festmachen könnte. Daher gilt immer, ab zum FA und sich erkundigen, bevor man auf eigene Faust seine Werke vertreibt und damit Einnahmen erzielt und diese womöglich aus Sicht des zuständigen FA doch einer gewerbsmäßigen Unternehmung entspricht. Den Freiberuflerstatus muss man sich hart erkämpfen, den kriegt man nicht einfach so nur weil man sich Künstler nennt.

Was die Konsequenzen angeht, so wurde schon einiges gesagt. Handel ist Verkauf und Verkauf um damit Gewinne zu erzielen, um damit wiederum seinen Lebensunterhalt zu finanzieren ist erstmal ein Gewerbe und eine Selbstständigkeit. Ist dies ein Nebenerwerb, neben einem Hauptberuf, kommt es ebenfalls auf die Einnahmehöhen und Häufigkeit an. Auch das kann u.U. als Nebengewerbe eingestuft werden oder aber auch nur als Nebenverdienst ohne Gewerbe, muss jedoch ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden. Rechnungen darf man im Übrigen nur als angemeldeter Gewerbetreibender ausstellen und auch nur dann , wenn es nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, bei der man im Jahr bis 17500Euro steuerfrei einnehmen darf, sonst wird es automatisch vom FA wieder als normales Gewerbe eingestuft mit allen Abgaben und Pflichten.

Inwieweit man nun auch als Privatperson auf Märkten oder im Internet Kunst und Waren verkaufen darf, bestimmt ebenfalls das Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt, FA. D.h. letztlich, du selbst kannst das gar nicht bestimmen, sondern entweder hat man Glück und es fällt wegen Geringfügigkeit unter den Tisch oder es merkt eben niemand oder aber man verlangt von dir den Nachweis des Gewerbescheins oder den Freiberuflerstatus, denn auch der muss ja beim FA gemeldet sein. Einzig gebrauchte Sachen aus Privathaushalt können auf Flohmärkten verkauft werden, weil man hier grob gesagt kein Gewerbe unterstellt sondern es sich um gelegentlichen Verkauf von gebrauchten Artikeln handelt, die nicht dem Zweck der Gewinnmaximierung bzw. dem Lebensunterhalt dienen. Auch das sähe zB anders aus, wenn jemand regelmäßig auf Flohmärkte ginge und seine Waren von Dritten, zB durch Werbung kaufe gebrauchte Sachen an und hole sie ab, Wohungsauflösungen zB, bezieht, da dies auch wieder als hauptberufliche und gewerbsmäßige Tätigkeit eingestuft werden kann. Du siehst, ganz so einfach geht das nicht, sondern das ist immer Sache des FA wie die das einstufen und entscheiden.

Sobald eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahinter steht.

FALSCH - Nicht bei eigener Kunst !

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?Die Gewerbeanmeldung ist nicht so dringlich wie die die Erfüllung der Händlerpflichten in Auktion und Abwicklung. Hier kann es bei Unterlassung sehr schnell teuren Ärger geben.

Ein paar Verkäufe je Monat sind kein Problem, wenn die Sachen nicht zum Verkauf erworben wurden, sondern tatsächlich aus dem Privatbesitz stammen. Wenn Sie zum Beispiel mit dem Älterwerden Ihres jüngsten Kindes alle nicht mehr benötigte Kleidung, Ausstattung und das Spielzeug versteigern, kommt einiges zusammen, ohne daß es gewerblich wäre.

Kaufen Sie aber beispielsweise aus einem Sonderposten 5 Mobiltelefone, um sie weiterzuverkaufen, dann bekommen Sie schnell Schwierigkeiten, wenn Sie das als "Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rückgabe" machen, selbst wenn das eine einmalige Aktion ist.

Es drohen dann aber eher teure Abmahnungen durch andere Händler und deren Beauftragte als Schwierigkeiten mit Behörden.

Bear

Will sie nun vertreiben oder ist es eine private Homepage?

Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn die Tätigkeit dazu dient, Geld zu verdienen. Uninteressant ob mal alle zwei Monate oder jeden Tag etwas verkauft.

Verkaufst du allerdings (glaubwürdig) deinen privaten Krempel, musst du nichts anmelden.

Sie möchte es über ihre private HP vertreiben ;)