40std/Woche für nur 450€, ist das normal?

Das was ich heute bekommen habe auszufüllen.  - (Arbeit, Minijob, Nebenjob)

14 Antworten

Sorry, aber das glaub ich dir nicht...

Damit wäre eine so große Kette schon lange durch jede Medienform gegangen!

Frag nochmal nach was du da falsch verstanden hast ;-) 


Ich vermute das dann auch die 450€ auf die Woche bezogen sind? 

Das wären 11,25€ / Std Lohn -- das wäre schon sehr gut!

May93 
Fragesteller
 11.05.2016, 20:40

Ich hoffe mir auch so und ja, werde ich mal nach fragen. Es hat mir nur verzweifelt als der Marktleiter mir gesagt hat, dass ich 40std pro Woche arbeiten würde und dann hat mir diese Personalbogen gegen um auszufüllen wo steht am Anfang "für geringfügig Beschäftigte ( verdienst bis 450,00€/Minijob) ".  Danke für Ihre Antwort

Repwf  11.05.2016, 20:43
@May93

Ahhhh... 

DAS ist das Problem ;-) 

Das ist ein Fragebogen der einfach dazu dient das deine Personen Daten da sind!

Wenn die dich Vollzeit (40std/Woche) einstellen, dann wirst du mehr verdienen ;-) 

Wenn du 450 € pro Woche bekommst sind das ja ca 10 € Stundenlohn und damit ziemlich gut. Wenn du nur 450 € im Monat bekommst aber 160 Stunden arbeitest ist das definitiv zu wenig.

May93 
Fragesteller
 11.05.2016, 20:35

Ich soll ja mal nach fragen bevor ich unterschreibe weil es nicht logisch ist. Danke für Ihre Antwort .

http://aktuell.szary.de/risiko-minijob-mindestlohn-gibt-neue-regeln-ab-2015-3541/


Das ist illegal. Schau da mal rein. Die ZA kannste dann fast schon anzeigen.



Bis 450 € monatlich brutto = netto. Minijobs bis 450 € monatlich sind
sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer erhalten den Bruttoverdienst fast
ohne Abzüge netto ausgezahlt. Wieviel Stunden dafür gearbeitet wird,
war bislang egal. Ab Januar 2015 dürfen nur noch 12 Stunden pro Woche
oder 52 Stunden im Monat gearbeitet werden. Bei Mehrarbeit entsteht
Sozialversicherungspflicht.


Grund dafür ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Ab dem 1.1.2015 gilt
der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Dieser ist auch für
geringfügig Beschäftigte zu zahlen. Wer mehr als 52 Stunden im Monat
arbeitet, verdient dann mehr als 450 € und verliert damit die
Versicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss dann ganz normal
Sozialversicherungsbeiträge abführen und den Mitarbeiter bei der
Krankenversicherung anmelden.


Was bestimmt das MiLoG?


Für geringfügig Beschäftigte schreibt § 17 MiLoG vor, dass Arbeitgeber



Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit wöchentlich aufzeichnen (spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung) und
diese Aufzeichnungen mindesten zwei Jahre lang aufbewahren müssen.

Die Verletzung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 21
MiLoG) und beinhaltet zudem für den Arbeitgeber das Risiko, dass bei
einer Betriebsprüfung längere Arbeitszeiten unterstellt oder
vermeintlich nachgewiesen werden. Das kann
Sozialversicherungsnachzahlungen in erheblicher Höhe (ca. 40% des nach
MiLoG zu zahlenden Verdienstes) ergeben. Diese Nachzahlung trägt allein
der Arbeitgeber.


 Was ist zu tun?


Arbeitgeber müssen also ab Januar sicherstellen, dass



alle geringfügig Beschäftigten (Minijobber bis 450 € mtl.) die Arbeitszeiten erfassen
die Aufzeichnungen bei den Lohnkonten verwahrt werden und
der Mindestlohn nicht unterschritten wird.

Das bedeutet für Minijobber eine zeitliche Obergrenze von



52 Stunden im Monat oder
12 Stunden wöchentlich


May93 
Fragesteller
 11.05.2016, 20:53

Danke sehr für Ihre Antwort war alles erklärt da. Aber ich denke entweder habe ich falsch verstanden vielleicht wegen der Nervosität oder hat er mir die falsche Personalbogen gegeben. Auf jedenfall werde ich morgen nochmal nach fragen. Vielen dank

Rumo1980  11.05.2016, 20:54
@May93

Wenn er wirklich 40 Stunden zu 450€ verlangt, machs auf keinen Fall und wenn du den Nerv dazu hast, anzeigen.

Und gern. Viel Erfolg im neuen Job.

Aushilfen für 40 Stunden in der Woche? Sind da nicht 40 Stunden im Monat gemeint? Dann käme auch der Stundensatz hin.

May93 
Fragesteller
 11.05.2016, 20:47

Der Marktleiter hat mir erklärt dass ich für 40std arbeiten würde aber ein Personalbogen mir gegeben um auszufüllen wo darauf am Anfang steht unter dem Titel "für geringfügig Beschäftigte ( verdienst bis 450,00€/Minijob ). Danke für Ihre Antwort.

Entweder du forderst eine erhöhung, oder du kündigst.

Das ist nicht erlaubt, steht im BgB

May93 
Fragesteller
 11.05.2016, 20:37

Ich habe noch nicht angefangen. Es hat mich gewundert als er mir gesagt hat, dass ich 40std pro Woche arbeiten würde und dann ein Personalbogen gegen um auszufüllen, wo am Anfang geschrieben (für geringfügig Beschäftigte ( verdienst bis 450,00€/Minijob )). Danke für Ihre Antwort