1Jahr Teilzeit gearbeitet. Bin ich ALG berechtigt trotz Studium?

10 Antworten

Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Die würden Dich ja in einen neuen Job vermitteln wollen. Wenn Du Dein Studium nicht aufgeben willst, sehe ich da keine Chance für Dich.

sieht schlecht aus:   hier der Auszug:

Bei einem Vollzeitstudium stecken Sie Ihre gesamte Zeit und Arbeitskraft in das Studium, stehen somit also nicht dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung. Dies müssen Sie jedoch. Theoretisch könnte Ihnen die Agentur für Arbeit morgen die perfekte Stelle präsentieren und Sie müssten dann sofort bereit und in der Lage sein, diese Arbeitsstelle anzutreten. Das ist unmöglich, wenn Sie voll studieren. Wenn Sie in Teilzeit studieren, könnten Sie dagegen Ihr Studium so flexibel gestalten, dass es auch berufsbegleitend zu schaffen ist, Sie stehen also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Und das ist die entscheidende Information für die Agentur für Arbeit.

Nein. Für ALG 1 oder 2 musst du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen.

... nein, kein ALG, denn dem Arbeitsmarkt wird nicht zur Verfügung gestanden, fürchte ich.

... und kein BAföG geht eigentlich nicht, was bitte läuft denn da unrund? Wurde ein Stipendium geprüft?

Dein Fall ist keinesfalls einzigartig, sondern sehr normal.

Es steht dir frei, dir eine neue Beschäftigung zu suchen, wenn diese jetzige im Dezember nicht verlängert wird.