Reicht die Zustimmung zur Datenschutzerklärung als Einwilligung zur Verwendung von Cookies aus?
Ich betreibe eine Website und möchte gerne ein digitales Produkt im Austausch für die E-Mail-Adresse der Nutzer anbieten. Um dies zu ermöglichen, plane ich, dass die Nutzer vor dem Tausch meine Datenschutzerklärung akzeptieren müssen, in der auch die Verwendung von Cookies erklärt wird. Erst nach dieser Zustimmung würde ich einen Tracking-Pixel setzen, um die Conversion zu verfolgen.
Ich möchte jedoch kein separates Cookie-Banner auf meiner Website einsetzen. Ist es aus rechtlicher Sicht ausreichend, wenn die Nutzer meine Datenschutzerklärung akzeptieren, in der die Verwendung von Cookies erklärt wird, oder muss ich trotzdem ein separates Cookie-Banner haben?
1 Antwort
Vermutlich funktioniert das nicht!
Der Gesetzgeber spricht dann von einer überraschenden Klausel:
"Von einer „überraschenden Klausel“ spricht das Gesetz in § 305c BGB dann, wenn eine Vertragsklausel „nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihr zu rechnen braucht"