Eigentumswohnung und Sozialhilfe fürs Altersheim?

Guten Tag,

meine Mutter ist vor kurzem stark pflegebedürftig geworden (hat bereits Pflegestufe 4) und wir sind am überlegen sie auf Wunsch von ihr in ein Altersheim zu bringen. Sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie wohnt selber mietfrei in einer Wohnung Ihrer Schwester und besitzt eine Eigentumswohnung, welche derzeit leer steht. Sie erhält eine sehr niedrige Rente und hat sonst keine weiteren Einnahmen und zahlt derzeit einen Modernisierungskredit ab. Das heisst wir könnten uns das Altersheim nicht leisten ausser durch Verkauf der Eigentumswohnung.

Nun die Frage:

Wenn Sie in ein Pflegeheim / Altersheim kommen sollte, wird nähme ich an Ihre Eigentumswohnung bei Antrag auf Sozialhilfe auch gewertet. Das würde bedeuten, dass wir keine Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nehmen könnten, oder?

Was würde in diesem Fall passieren, falls Sie die Kosten des Pflegeheims nicht decken könnte? Wäre es möglich die Eigentumswohnung nun zu vermieten, was sie schon vor hatte, und die Mieteinnahmen (Gewinn oder Umsatz?) dem Pflegeheim zu zahlen und den Rest würde das Sozialamt übernehmen, falls die Eigenkosten durch Miete + Rente nicht ausreichen würde? Oder würden die darauf bestehen, dass die Wohnung verkauft werden muss?

Gibt es vielleicht andere Optionen, dass wir vermeiden können, dass die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt wird? Gibt es irgendwelche Methoden in meiner Situation um zu vermeiden, dass das lang angesparte Vermögen und Erbe meiner Mutter nicht für das Pflegeheim drauf geht? Schenkung ist ja denke ich nun ausgeschlossen, da die ja das Recht haben, die Schenkung zurückzufordern.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal!

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Eigenanteil bei ambulanter oder vollstationärer Pflege?

Folgendes Problem: eine Verwandte ist vor ca. 3,5 Jahren in eine betreute Wohngemeinschaft gekommen nach Ihrem dritten Schlaganfall (war damals glaub ich Pflegegrad 3). Damals war sie noch in einem brauchbaren Gesamtzustand. Die Einrichtung ist konzipiert als Senioren-WG/betreutes Wohnen und wird ambulant abgerechnet, jeder hat ein einzelnes Zimmer, es gibt aber 24/7 Pflegekräfte vor Ort und eine umfangreiche Betreuung.

Nun ist es so, dass sie nach noch einen weiteren, vierten Schlaganfall mit der darauf folgenden Pflegestufe 4 hatte. Mittlerweile ist sie mit Pflegegrad 5 eingestuft, bettlägerig und immer noch in der selben Einrichtung, die sie natürlich jetzt mehr pflegt.

Abgerechnet wurde von Anfang an ambulant, auch jetzt noch – was bedeutet, dass kein Zuschuss zum Eigenanteil erfolgt, der nach über drei Jahren Pflege mittlerweile bei 70% (ab 2024: 75%) läge, wenn ihre Pflege als vollstationär definiert wäre.
Faktisch ist der Zustand aber, dass sie seit mehreren Jahren bettlägerig ist und vollstationär betreut wird.

Finanziell bricht das ihr das Genick, da durch Kostensteigerungen die Beiträge dermaßen hoch geworden sind, dass diese nicht mehr durch ihre Rente tragbar sind. Der Eigenanteil würde bei um ca. 1.500€ niedriger liegen – jeden Monat.

Frage: was kann man da machen?

Ist die einzige Möglichkeit, sie in ein "richtiges" Pflegeheim mit vollstationärer Pflege zu geben und dann die Zeit wieder von vorn laufen zu lassen oder kann man sich die Zeiten irgendwie noch anrechnen lassen, wenn sie nachweisbar einen höheren Pflegeaufwand hatte und faktisch stationär betreut wurde? Gibt es die Möglichkeit, im nachhinein als vollstationär abrechnen zu lassen?

Bin für zielführende Tipps jeder Art dankbar…

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Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1) Es geht um eine zu pflegende Verwandte. Diese hat mittlerweile Pflegestufe 5 und ist seit dreieinhalb Jahren in einem betreuten Wohnheim.

Aufgrund der Anpassung der Löhne der Pflegekräfte sind die Pflegekosten und damit auch der Eigenanteil wie überall gestiegen. Nun die Frage: ist es nicht so, dass es seit 2022 einen staatlichen Zuschuss zu dem Eigenanteil der Pflegekosten gibt, der bei vollstationärer Pflege in den ersten drei Jahren der Pflege von anfangs 5% auf nach drei Jahren in Pflege 70% anwächst? Problem ist: der zu zahlende Eigenanteil ist bei dem Pflegeheim in dieser Zeit mehrfach angehoben worden, statt dass er in irgendeiner Form gesunken wäre, es wird scheinbar nichts weitergegeben, sondern noch weiter erhöht. Kann das sein?

Aktuell ist der seitens des Leistungsempfängers zu zahlende Eigenanteil für die Pflege bei ca 1.930€, soll aber zum 1.1.24 noch einmal um ca. 170€ auf 2.100€ angehoben werden.

Die Frage, die ich mir stelle: Wenn der Eigenanteil nach über drei Jahren mit 70% (bzw. sogar 75% ab 2024) staatlich bezuschusst wird und trotzdem noch bei 2.100€ liegt, müssten dann nicht die Gesamtkosten des Eigenanteils entweder 7.000€ betragen (2.100 : 30 x 100) oder der zu zahlende Eigenanteil deutlich niedriger liegen? Zuzüglich kommen ja noch die 2.200€ von der Pflegekasse für Pflegestufe 5 und Verhinderungspflege dazu, die auch noch abgerechnet wird (bei betreutem Wohnen?), gesamt also knapp 10.000€, pro Monat, zuzüglich Verpflegung und Unterkunft.

Wie kann das sein, läuft da was schief, habe ich einen Denkfehler drin oder was? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen? Vielen Dank…

2) Ist es rechtens, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellt? Ist das nicht eher dafür gedacht, wenn man zu Hause pflegt und für einen Zeitraum nicht selbst pflegen kann?

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Pflegeheim Österreich,sozialhilfe?

Hallo, vielleicht jat ja jemand auch für Österreich Ahnung.. Mein Opa um.den ich mich seit Jahren kümmere hat nun für 29.12. Spontan einen Platz Im Heim bekommen. Er hat zur Zeit Pflegestufe 2 und ich habe den Antrag zur Erhöhung bereits eingereicht. Er ist dement und kann seinen Alltag ohne mich nicht mehr meistern..

Er braucht in der Früh, zu Mittag unf Abends jemanden, man muss ihn an seine Medikamente erinnern bzw kontrollieren, oft weiss er nicht mehr was jetzt gerade los is und was er zu tun hat.. Er ist in letzter Zeit oft gestürzt, weil er immer wieder Blutdruckkrisen hat.. Man sollte ihm jeden Tag mehrmals Blutdruck messen.. die Hauskrabnenpflege hat keine Kapazitäten.. Wir haben vom der Psychiaterin auch ein Pflegegutachten, dass er Stufe 4 bekommen sollte. Ich vermute aber dass er nur Stufe 3 bekommen wird.. Es wären dann 1500€ über, die ich nicht decken kann unf ich darf auch nicht auf sein Vermögen zugreifen.. das wäre in kurzer Zeit weg (Österreich pflegeregress)

Weiss jemand ob die Sozialhilfe wirklich bei Pflegestuge3 nichts beisteuern? Er kann nicht mehr alleine wohnen. Ich habe selbst 2 kleine Kinder, habe eine Firma und baue nebenbei noch ein Haus und versorgen meinen Opa.. ich kann fie Betreuung die er braucht nicht mehr leisten.. 24h Pflege kommt nicht in Frahe, da er im Seniorenwohnhaus wohnt und da gibt rs keine Zimmer für die 24h Kraft 🤷‍♀️

Vll hab ich ja Glück und jemand kennt sich aus, der Umzug ist schon am Donnerstag geplant und ich bin gerade sehr verunsichert 🥺

Vielen Dank!!

Pflegegeld, Pflegeheim, Pflegekosten
Welche Geldanlagen von Angehörigen kann das Sozialamt im Pflegefall einfordern?

Hallo liebe Community,

folgenden Fall möchte ich schildern:

Meine Oma hat fortgeschrittene Altersdemenz und wird bald in ein Pflegeheim müssen. Sie hat eine Rente von ca. 1800 € und Ersparnisse in Höhe von 15.000 €, d.h. sie wird natürlich zunächst selbst für die Kosten aufkommen können. Allerdings sind Pflegeheime teuer und wir gehen davon aus, dass das Geld nicht allzu lange reichen wird. Wenn es soweit ist, wollen wir Unterstützung beim Sozialamt beantragen. 

Meine Oma hat keinen Ehepartner mehr und nur eine Tochter (meine Mutter), welche ein Jahresbruttoeinkommen von weit unter 100.000 € hat. Dennoch gibt es da wahrscheinlich was zu holen, nur sind wir uns nicht so sicher was genau vom Amt eingefordert werden kann.

(1) Meine Mutter hat sich vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie hat es von ihren eigenen Ersparnissen gekauft und auch den noch laufenden Kredit (monatl. 400 €) zahlt sie aus eigener Tasche. Meine Oma hat sich also finanziell nicht daran beteiligt. Kann das Amt trotzdem das Haus einfordern? Es soll eigentlich die Altersabsicherung meiner Mutter sein. Sie ist schwerbehindert und wird selbst nicht ums Pflegeheim herumkommen. Eigentlich würde sich das Amt ja selbst ins Bein schießen, wenn man meiner Mutter die eigene Absicherung wegnimmt. Kann es trotzdem sein, dass meine Mutter das Haus aufgeben muss? Wenn ja, wie kann sie sich davor schützen?

(2) Als ich (Enkelin) 5 Jahre alt war (Jahrgang 97) hat meine Oma für mich einen Bausparer abgeschlossen. In diesen hat sie gut 18 Jahre monatlich eingezahlt. Auszahlen lassen habe ich mir die knapp 8.000 € erst vor kurzer Zeit. Ich weiß, dass Schenkungen bis zu 10 Jahren rückwirkend eingefordert werden können, aber der Bausparer fällt ja zum Teil außerhalb dieses Zeitraums. Oder zählt hier nur der Zeitpukt der Auszahlung? Ich habe schon viel gelesen zu Sparbüchern von Enkeln, die vom Amt eingefordert wurden, aber wie sieht es mit Bausparern aus? Gelten diese grundsätzlich als Schenkung?

(3) Je mehr die Demenz ihren Lauf nimmt, umso häufiger holt meine Oma Geld von der Bank ab. Dabei handelt es sich oft um mehrere Hundert € pro Woche, denn sie kann sich nicht daran erinnern. Das Geld ist immer in bar; Überweisungen kann sie schon lange nicht mehr machen, da sie nicht mit den Automaten zurechtkommt. Sie verstaut das Geld entweder bei sich zu Hause oder schiebt es meiner Mutter und mir in die Tasche. Auch wenn wir beharren, dass sie es lieber selbst behalten soll, hat sich mitlerweile eine beachtliche Barsume angesammelt. Können solche Schenkungen auch rückwirkend eingefordert werden? Denn solange es nicht auf einem anderen Konto auftaucht, könnte meine Oma das Geld ja theoretisch einfach ausgegeben haben.  

Das war jetzt recht lange aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schonmal für die Unterstützung!

Pflegekosten, Angehörige, Sozialamt
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

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