muß ich als tochter meiner mutter, ich selbst rentnerin , witwe den bald notwendigen altersheimplatz
muß ich als tochter, ich selbst bin 64 jahre, rentnerin und seit 2 jahren witwe, den pflegeplatz im baldigen altersheim für meine mutter 87 jahre pflegestufe 2 bezahlen oder welche möglichkeiten habe ich. meine mutter hat eine rente von über 1200€
1 Antwort
Natürlich musst man das eigene Haus für die Mutter verkaufen. Bei uns hier in Bayern bestimmt das Landratsamt wer für die Eltern bezahlen muss - die Leute da haben sich mich ausgesucht. Wenn mann nicht bezahlt wird die Mutter aus dem Heim genommen und dir vor die Türe gesetzt und du musst dann alles aufgeben für einen Menschen dem du auch immer egal warst. Selbstbehalt stimmt auch nicht - ich bekomme seit 3 Monaten Arbeitslosengeld I in Höhe von 1090,-- und zahle monatlich 500,-- für meine Mutter und zusätzlich noch 250,-- Kredit für meinen Exmann (dieser hat eine Einkommen von nette € 4000,--). Jetzt hab ich kein Geld mehr und muss mein Haus verkaufen. Es wurde vom Altenheim schon Klage gegen mich eingereicht,damit ich bezahle. Zu allem Übel hat meine Mutter noch ein Haus, das sie nicht verkaufen will, da mein Bruder darinn wohnt. Also es stimmt nicht - der Staat, die Familie und die Banken nehemen dieTöchter aus bis man mehr als am Boden ist.
Das erscheint aber sehr seltsam. Die Töchter werden also in Bayern ausgenommen? Hast du vielleicht in den letzten 10 Jahren größere Geschenke von deiner Mutter erhalten? Ansonsten musst du doch bei deinem Einkommen nichts bezahlen. Auch ein eigenes Haus in angemessener Größe verpflichtet nicht dazu und natürlich gibt es einen Freibetrag, der deine momentanen Einkünfte weit übersteigt. Seit wann ist denn entscheidend, ob deine Mutter ihr Haus verkaufen will? SIe wird wohl müssen. Wenn tatsächlich alles stimmt, was du hier schreibst, dann würde ich an deiner Stelle aber schleunigst zu einem guten RA gehen!