Übernahme Pflegekosten
Hallo, meine Mutter ist im Altenheim. Sie hat schwere Demenz, Pflegestufe 2. Sie ist noch fit auf den Beinen, und läuft ziemlich viel herum. Die Rente reicht gerade für die Bezahlung. Nun habe ich schon seit cirka 2 Jahren festgestellt, dass man meiner Mutter bei der Körperpflege nicht ausreichend behilflich ist. Ich habe das auch schon bei der Heimleitung angesprochen. Dann ging das eine Zeitlang gut. Aber immer wieder stelle ich fest dass wieder nicht ausreichend für meine Mutter gesorgt wird. Z.B. Zahnhygiene. Die vorletzte Tube Zahncreme war über ein Jahr alt und schon eingetrocknet. Die jetzige ist auch schon ein paar Monate Alt. Nun will ich sie aus diesem Heim raus holen, und in ei anderes Heim bringen. Das neue Heim ist aber einiges Teurer, und müsste dann zum Sozialamt gehen. Die sagen mir aber dass sie diese Kosten nicht übernehmen, weil sie ja in einem Heim ist. Ist das so richtig? Ich habe gehört dass man freie Heimwahl hat. Mit Freundlichen Gruß Lothar
2 Antworten
Zunächst gälte es ja wohl, den behaupteten Pflegemisstand behoben zu verlangen. Die Einrichtung ist zur Dokumentation verpflichtet und wenn nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, wäre das ein Fall für die Pflegekasse (MDK, Pflegeaufsicht) :-)
Dann wärst du als Kind elternunterhaltverpflichtet, bevor Sozialhilfe greift und deine Mutter müsste dazu erst einmal all ihr Vermögen einsetzen und gewährte Schenkungen zurückfordern.
Und das Sozialamt gewährt Grundsicherung in der Tat nur ausnahmsweise, wenn ein bereits vorhandener Pflegeplatz gewechselt werden soll.
G imager761
Hallo Lothar, das ist wirklich schlimm, vor allem hast Du ja schon auf den Mißstand hingewiesen. Ich würde es auf jeden Fall auch noch über die Pflegekasse probieren, dass Du auf den Mißstand hinweist. Wenn, wei bei Euch, ein Kostenträger beteiligt ist, dann muss meines Wissens ein Heimwechsel mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Ansonsten kann es sein, dass Du auf den Kosten, die die bisherigen Heimkosten übersteigen, sitzen bleibst. Wenn ein Mißstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dann kann sich der Kostenträger einem Wechsel normalerweise nicht verschließen. Aber beim Thema "Zahnhygiene" wird das wohl eher schwierig. Viel Glück!