Übernahme Pflegekosten

2 Antworten

Zunächst gälte es ja wohl, den behaupteten Pflegemisstand behoben zu verlangen. Die Einrichtung ist zur Dokumentation verpflichtet und wenn nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, wäre das ein Fall für die Pflegekasse (MDK, Pflegeaufsicht) :-)

Dann wärst du als Kind elternunterhaltverpflichtet, bevor Sozialhilfe greift und deine Mutter müsste dazu erst einmal all ihr Vermögen einsetzen und gewährte Schenkungen zurückfordern.

Und das Sozialamt gewährt Grundsicherung in der Tat nur ausnahmsweise, wenn ein bereits vorhandener Pflegeplatz gewechselt werden soll.

G imager761

Hallo Lothar, das ist wirklich schlimm, vor allem hast Du ja schon auf den Mißstand hingewiesen. Ich würde es auf jeden Fall auch noch über die Pflegekasse probieren, dass Du auf den Mißstand hinweist. Wenn, wei bei Euch, ein Kostenträger beteiligt ist, dann muss meines Wissens ein Heimwechsel mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Ansonsten kann es sein, dass Du auf den Kosten, die die bisherigen Heimkosten übersteigen, sitzen bleibst. Wenn ein Mißstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dann kann sich der Kostenträger einem Wechsel normalerweise nicht verschließen. Aber beim Thema "Zahnhygiene" wird das wohl eher schwierig. Viel Glück!