Enkel zieht unentgeltlich in Omas Wohnung ein. Sie lebt im Pflegeheim und hat Nießbrauch. Kann das Sozialamt Miete verlangen?

1 Antwort

Steht die Oma unter Betreuung? Dann dürfte nur der Betreuer über das Vermögen der Oma und damit auch über den Nießbrauch verfügen.

Wenn Du aufgrund einer Vorsorgevollmacht handelst hast Du ähnliche Fürsorgepflichten wie ein gesetzlicher Betreuer und bist zu gewissenhafter Vermögensverwaltung verpflichtet.

Die kostenfreie Überlassung der Wohnung jedenfalls würde Dich verpflichten den Wert des Nutzungsvorteils auszukehren. Letztendlich wirst Du behandelt als ob die Wohnung vermietet worden ist.