Pflegekosten Eltern - bei Hausübergabe nur Wohnrecht geregelt , kann Pflege gefordert werden?

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Und zwar vom Hauserben?

Mir ist da unklar, was bisher denn schon geschehen ist. Es wird einerseits von Erbe gesprochen, andererseits aber von notariellem Vertrag und Wohnrecht. Da geht also einiges durcheinander und man muß die Dinge doch ganz klar trennen. Erbe ist man erst, wenn der Erblasser verstorben ist und das ist bezüglich der Eltern ganz klar nicht der Fall. Ich vermute daher, es geht um die Schenkung des (Einfamilien-)Hauses unter Vorbehalt eines Wohnrechts. Wenn nun die Pflegekosten nicht finanziert werden können, ist der in § 528 BGB genannte Fall der Verarmung des Schenkers eingetreten. Die Schenkung kann zurück gefordert werden, allerdings nur innerhalb von 10 Jahren nach der Zuwendung (§ 529 BGB):

http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

Der sich hier sperrig zeigende Bruder könnte also all das verlieren dessen er sich schon sicher gefühlt hat und dieser Anspruch geht Unterhaltsverrpflichtungen vor. Unterbreitet dem Bruder mal was ihm blüht. Dann wird er seine Meinung bestimmt ändern.