Dürfen die Kinder ohne weiteres das Haus verkaufen?

1 Antwort

Nein, kein Notar wird den Kaufvertrag beurkunden, ohne das eine notarielle Vollmacht, oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.

Also entweder die alte Dame erteilt noch eine notarielle Vollmacht, oder die Kinder werden durch Gerichtsbeschluss dazu bevollmächtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.