Ich habe ein Haus, meine Lebensgefährtin hat ein Nießbrauchsrecht, ich muss in ein Pflegeheim, wird das Haus verkauft, um die Kosten zu decken?

3 Antworten

Ein Haus ist nur dann Schonvermögen wenn es selbst genutzt wird. Das ist bei Pflegeheimunterbringung nicht mehr der Fall. Da Häuser mit Nießbrauchsbelastung oftmals unverkäuflich sind, könnte das Sozialamt einen anderen Weg gehen: Leistungen nur dann zu erbringen wenn Du deren Rückzahlung durch ein Grundpfandrecht absicherst. Die Rückzahlung erfolgt dann bei Erlöschen des Nießbrauchs.

Dein Haus ist mit dem Nießbrauch für eine andere Person nahezu unverkäuflich. Wer kauft schon ein Haus, aus dem er auf Jahre hinaus keine Eträge ziehen kann, oder darin wohnen kann?

Wann ist denn der Nießbrauch für die LG eingetragen worden?

Wenn es innerhalb von 10 Jahren und ohne Gegenleistung war, wäre die Schenkung anfechtbar.

Wolfgang Schlitz:

Der Nießbrauch als dingliches (im Grundbuch eingetragenes) Recht ist abzugrenzen von rein schuldrechtlichen Nutzungsrechten. Wann wurde der Nießbrauch bestellt?

Der Nießbrauch kann zeitlich begrenzt werden oder auf Lebenszeit der Berechtigten bestellt sein.

Der Nießbrauch kann auch unter einer weiteren Bedingung bestellt werden, so z. B. bis zur Eheschließung der Berechtigten.

Für die Verwertungschancen der Immobilie spielt auch das Alter der Berechtigten eine Rolle. So könnte z. B. bei einer 85 jährigen Frau, die eine Lebenserwartung von noch etwa 6 J. hat, eher ein Käufer zu finden sein, als bei einer 50 Jährigen + 34 J.