Schonvermögen Ehepaar

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Hallo seelsorger, zuerst kann der Pflegebedürftige natürlich die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, je höher die Pflegestufe, desto höher natürlich die Leistungen. Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, wird erst auf Vermögen des Pflegebedürftigen selber zurückgegriffen, wenn das nicht reicht, werden Rechte wie das Unterhaltsrecht ggü. dem Ehegatten geprüft. Das Vermögen des Ehegatten bleibt eigentlich außen vor, weil der Unterhalt vom Einkommen zu bestreiten ist, hier liegt der Freibetrag bei ca. 1100 Euro. Das Schonvermögen kommt zum Tragen, wenn man selber einen Sozialhilfeantrag stellt.