Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

1 Antwort

Ein Strauss von Fragen.

  • DEr Wert des Wohnrechts berechnet sich nach dem Mietwert der Räume und der restlebenserwartung nach der Sterbetafel. bei 85 dürfte der Vervielfältiger gerade noch so ca. 4 sein schätze ich. allerdings, da die Räume von den Eltern gemeinsam bewophnt werden dürften, richtet es sich nach dem mit der höheren Restlebenserwartung.

  • Die Reparaturkosten interessieren ja nur den Eigentümer des Hauses, also die Schwester. Ihr habt ein Wohnrecht, aber keinen Nießbrauch.

  • Die Schwester, der das Haus gehört, muss den Wert des Wohnrechts nur auszahlen, wenn Räume wirklich frei werden. Wenn also die Mutter die Wohnung allein weiter bewohnt, passiert da ncihts.

  • Zahlungen für Heimaufenthalte, werden nur bei entsprechenden Einkünften relevant. Die genauen Grenzen kenne ich nciht, aber die Freibeträge sind schon ganz ordentlich.