Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?
Herlichen Dank für Ihre Bemühungen
1 Antwort
Ein Strauss von Fragen.
DEr Wert des Wohnrechts berechnet sich nach dem Mietwert der Räume und der restlebenserwartung nach der Sterbetafel. bei 85 dürfte der Vervielfältiger gerade noch so ca. 4 sein schätze ich. allerdings, da die Räume von den Eltern gemeinsam bewophnt werden dürften, richtet es sich nach dem mit der höheren Restlebenserwartung.
Die Reparaturkosten interessieren ja nur den Eigentümer des Hauses, also die Schwester. Ihr habt ein Wohnrecht, aber keinen Nießbrauch.
Die Schwester, der das Haus gehört, muss den Wert des Wohnrechts nur auszahlen, wenn Räume wirklich frei werden. Wenn also die Mutter die Wohnung allein weiter bewohnt, passiert da ncihts.
Zahlungen für Heimaufenthalte, werden nur bei entsprechenden Einkünften relevant. Die genauen Grenzen kenne ich nciht, aber die Freibeträge sind schon ganz ordentlich.