Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich bin hier nicht völlig falsch und ihr könnt mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen.

In unserer WG (4 Leute / eine davon Hauptmieterin, die anderen Untermieter) hat unsere Mitbewohnerin gekündigt (3 Monate Frist) und ist noch am selben Wochenende ausgezogen. Das Zimmer stand nun also für 3 Monate leer. In dieser Zeit haben wir das Zimmer genutzt um Wäscheständer (und für eine Woche zwei saubere Fahrräder) abzustellen. Außerdem haben wir der Nachmieterin angeboten, schon 3 Tage vor Beginn ihres Mietvertrages einen Schrank und einen Schreibtisch im Zimmer abzustellen, damit zum eigentlichen Einzug nicht mehr so viel hin und her getragen werden muss. (Dafür haben wir kein Geld bekommen.) Das Mietverhältnis hat wie gesagt erst im nächsten Monat begonnen und der offizielle Einzug (auch mit den restlichen Möbeln) hat sogar noch gar nicht stattgefunden.

Die alte Mitbewohnerin hatte bis zum Ende ihrer Mietzeit ihren Hausschlüssel und konnte jederzeit kommen und gehen, was sie auch getan hat um hin und wieder Post abzuholen. Weiterhin gab es zum Ende des Mietverhältnisses keine Übergabe des Zimmers, die Mitbewohnerin hat lediglich den Schlüssel in die Wohnung gelegt als niemand da war.

2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses haben wir einen Brief von der alten Mitbewohnerin bekommen und sie will die Mietkosten für 1,5 Monate erstattet bekommen (da wir das Zimmer ja seit mindestens 1,5 Monaten ungefragt anderweitig genutzt hätten, was sie laut eigenen Angaben beim Abholen der Post bemerkt hat). Hierbei bezieht sie sich auf §536 Absatz 1 BGB und §537 Absatz 2 BGB.

Wir sind uns relativ sicher, dass §536 Abs. 1 keine Anwendung findet, da sie als Mieterin nie den "Mangel" bei der Hauptmieterin angezeigt hat und wir damit den Mangel nicht beseitigen konnten (§536c Abs. 2).

Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob die Zwischenlagerung von ein paar Möbeln als vollständige "Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten" (§537 Abs. 2) zählt. Wenn die alte Mitbewohnerin doch noch die genannten 3 Tage lang das Zimmer nutzen hätte wollen, hätten wir ja jederzeit den Tisch und den Schrank in unseren Zimmern unterbringen können.

Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Sind die Vorderrungen der alten Mitbewohnerin nach Rückzahlung der Miete rechtens?

Miete, Mietrecht
2 Monate ohne Warmwasser, vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, Kaution?

Hallo liebe Helfende.

Seit 2 Monaten haben wir durchgehend in unserer Mietwohnung kein Warmwasser.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich der Vermieter nicht drum gekümmert. Wir haben ihm sicher 10x geschrieben und angerufen. Als wir in die Wohnung damals eingezogen sind hatten wir einen E-Boiler, dieser musste aber (Auftrag von Hausverwaltung) wegen fehlendem Kanal für das Dehnungswasser, vor einigen Monaten abmontiert werden. Für eine Therme war der Vermieter zu geizig. Deshalb hat er unsere Wohnung an die Therme der Nachbarswohnung (ebenso in seinem Besitzt) angeschlossen und meinte wir sollten uns dann die Kosten mit dem Nachbar aufteilen. Seitdem abmontieren und umschließen hatten wir immer wieder Probleme mit dem Warmwasser. Mittlerweile haben wir seit 2 Monaten kein Warmwasser. Nach 1 Monat ohne Warmwasser und vielen Aufforderungen dies zu beheben, haben wir dem Vermieter über Whatsapp geschrieben, dass wir mit Ende des nächsten Monats ausziehen und den Mietvertrag kündigen, da dieser Zustand unzumutbar ist. Dies hat er auch zur Kenntnis genommen. (Bzw. mit „zur Kenntnis genommen“ geantwortet.) Am 30.07.2023 folgte die Schlüsselrückgabe sowie Wohnungsübergabe. Nun weigert der Vermieter sich die Kaution zurückzugeben.

Zuerst meinte der Vermieter wir müssten noch die Gaskosten bei dem Nachbar begleichen, danach würden wir die Kaution zurückbekommen. Wir suchten das Gespräch mit dem Nachbar und der wiederum erzählte uns, er hat gar keine Rechnungen, weil er nie ein Gas angemeldet hat und selber noch nie etwas für das Gas bezahlt hat. Dies erklärten wir auch dem Vermieter so. Jetzt nach der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe meint der Vermieter wir müssten zuerst ordentlich kündigen (schriftlich und unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist) erst dann könnten wir wieder eine erneute Wohnungsübergabe machen, um die Kaution zurückzubekommen.

Er hat die Schlüssel schon zurückgenommen, die Wohnung ist leer und nun soll ich trotzdem noch 3 Monate bezahlen?

Was würdet ihr denn an meiner Stelle tun?

Details zum Mietvertrag:

Befristet (3 Jahre), waren jetzt aber schon 2 Jahre dort

Danke im Voraus!

Kaution, Miete, Mietrecht, Vermieten

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