Scheidungsunterhalt bei Mini-Rente sowie Hartz-IV-Bezug

Mein 64-jähriger Mann ist ausgezogen und will nach 30 Jahren die Scheidung. Er bezieht inzwischen eine Rente in Höhe von ca. 600 Euro, wohnt in seinem eigenen Haus (3 Wohnungen), das er geerbt hat (wir haben Gütertrennung). Inzwischen hat er noch eine Wohnung davon offiziell für 350,-- Euro an seine 29-jährige Geliebte vermietet, die Hartz-IV bezieht. Ich bezweifle, dass die Dame die Miete tatsächlich zahlt, weil er kürzlich mal erwähnte, sie würde ihm die Miete bar übergeben, da sie keinen Dauerauftrag zwecks Mietüberweisung hätte. Ich selber bin Hartz-IV-Empfängerin und lebe mit der gemeinsamen 22jährigen Tochter zusammen in einer Wohnung. Die Tochter hat einige Semester studiert, weswegen sie dann komplett vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen war. Jetzt wird wohl eine Exmatrikulation stattfinden und neuerlicher Hartz-IV-Bezug, bis dementsprechende Arbeit oder Ausbildung gefunden ist, d.h. wir würden dann für 2 Personen wieder Hartz IV bekommen. Wie sieht es denn bei einer Scheidung aus, muss einer von uns beiden dem anderen Unterhalt bezahlen? Außerdem habe ich die Möglichkeit, demnächst einen 450,-- Euro-Job zu bekommen, wovon ich ja lt. Jobcenter 170,-- behalten dürfte. Ich mache mir jetzt Sorgen darüber, dass ich diesem Menschen möglicherweise noch Unterhalt zahlen muss. Der Hartz-IV-Bezug meiner Tochter würde ja wohl hoffentlich nicht dazugerechnet werden.

Außerdem käme ja auch noch der Versorgungsausgleich dazu, der von Amts wegen durchgeführt wird. Durch diesen VA bekäme ich wieder Rentenanteile von ihm dazugerechnet, da er mehr verdient hat als ich. Das müsste ja dann wieder von seiner Rente abgezogen werden, so dass ich dann vielleicht wieder eher unterhaltspflichtig ihm gegenüber wäre?

Rente, Familienrecht, jobcenter, scheidung, unterhalt, Arbeitslosengeld II, Versorgungsausgleich