Private Rente während der Trennung abgeschlossen.

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Hier werden ja bunt Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich gemischt.

Zunächst mal: für den Versorgungsausgleich ist die Zeit maßgeblich ab dem Anfang des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Wenn Du also sagst "Scheidung läuft", nehme ich an, daß der Scheidungsantrag bereits gestellt ist. Alle Rentenversicherungen, die auf einen Ehepartner abgeschlossen wurden, sind im Prinzip mit den Anteilen in der für den Versorgungsausgleich relevanten Zeit Gegenstand des Versorgungsausgleichs. Das dürfte bei weniger als 12 Monaten ein sehr geringer Betrag nur sein, d.h. da solltest Du Dir keine großen Gedanken machen. Sofern die 38 für das Alter steht, ist ja noch einiges an Rentenbeitragszeiten zu erwarten ;-)

Die Zugewinnausgleichsfrage stellt sich nur, wenn nicht Gütertrennung vereinbart wurde. Besteht also die Zugewinngemeinschaft während der Ehe, so findet dieser Ausgleich statt. Die für den Zugewinnausgleich relevante Zeit weicht von dem für den Versorgungsausgleich relevanten Zeit ab. Das Anfangsvermögen beider Ehepartner wird zum Tag der Eheschließung bestimmt, das Endvermögen an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag des einen Ehepartners dem anderen durch das Familiengericht zugestellt wird. Werden also Geschäfte nach diesem Endtag getätigt (z.B. man kauft bei eBay ein Schmuckstück für EUR 10 und verkauft es wieder für EUR 10.000), so fallen diese Erträge nicht unter den Zugewinnausgleich.

Es geht hierbei also nicht um den Zugewinnausgleich bei der Frage der Privatrente, sondern um den Versorgungsausgleich. Dieser ist klar abgegrenzt und kann entsprechend berechnet werden. Dazu werden vom Familiengericht entsprechende Formulare verschickt bzw. Auskünfte von den Rentenversicherern eingeholt.

Nach der Scheidung hat Dein Mann kein Anrecht auf die Privatrente. Es werden ihm höchstens im Zuge des Scheidungsverfahrens Anteile übertragen (dann bekommt er einen eigenen Vertrag) oder es wird der ehezeitliche Anteil ausgerechnet und er bekommt einen schuldrechtlichen Anspruch auf den entsprechenden Anteil der späteren Auszahlung, wenn Du die Rente in Anspruch nimmst.