Getrennt lebend, Anspruch auf Rentenzahlung durch den Ehemann, der bereits Rentner ist?

2 Antworten

Soweit mir bekannt ist, bekommt man Rente erst, wenn man im Rentenalter ist. Das heißt, dass Du jetzt, wenn überhaupt, Ehegattenunterhalt zahlen. Anspruch auf Rente von Ihm hast Du nur, wenn ihr geschieden werdet. Dann werden die Rentenansprüche gegenseitig aufgerechnet und dem Rentenkonto des anderen gutgeschrieben. Gezahlt wird aber erst bei Renteneintritt. Wenn Du bei Deinem Renteneintritt nur sehr wenig eigene Rente bekommen solltest, musst Du Grundsicherung beantragen. Dann ist in dem Fall Dein "Noch-Ehemann" in der Pflicht und ein Anwalt muss klären, wieviel Unterhalt er Dir dann zahlen muss.Anders läuft das leider nicht.

Bei getrennt lebend gilt erstmal die Frage des Unterhaltsrechts. Muss er Ehegattenunterhalt zhalen, ja, oder nein.

Das kann nur ein Awalt beurteilen. Geht nach Ehezeit, dauer der Trennung usw.

Einen Teil der Rente muss er Dir nur überlassen, wenn ein Teil des Rentenkontos im Falle der Scheidung umgebucht wird. Sonst nicht.

Wenn Deine Rente in 8 Jahren zu gering ist, wirst Du wohl Grundsicherung beantragen müssen und dann wird neu geprüft, ob Dein Ehemann, wenn er es dann noch sein sollte, unterhaltspflichtig ist.