Versorgungsausgleich in Verbindung mit Hartz IV-Situation
Muß ich als z.Zt. H4ler - bei demnächst kleiner Rente ( vorr.Aufstockung ) dennoch an Ex-Frau den Versorgungsausgleich "entrichten/verrechnen lassen, obwohl diese eigene Rente beziehen wird und aus dritter Ehe ( mit einem Prof. ) auch dort einen hohen Anspruch zu erwarten hat? Kann ich da rechtlich (..weil unsozial ) eine Korrektur beantragen?
Dank im voraus für etwaige Resonanz.
1 Antwort
Der Versorgungsausgleich kann verwehrt werden wenn er grob unbillig ist. Alledings legst Du da die völlig falsche Meßlatte an. Es muß sich um Verfehlungen während der Ehe oder Ehescheidung handeln. Allein der Umstand, dass der ehemalige Ehegatte jetzt mehr Geld hat, ist unerheblich. Lesestoff zum Thema gibt es hier: