Kürzung trotz Wiederheirat (gleiche Partner)?

2 Antworten

nicht das gleiche erlebt, aber die Entscheidung ist doch nachvollziehbar. Die Rentenansprüche sind von Deinem Ex-Mann (damals ja noch) auf Dein Rentenkonto umgebucht worden. d. h. Ansprüche die er früher hatte, hast nun Du.

Um das zurück zu drehen, müßte man die gesamte Scheidung (rententechnisch gesehen), völlig ignorieren.

Da kommt dann das Problem, das Du damit auf Rente verzichten würdest.

Es ist zwar für diesen Fall leider ungünstig für Euch, aber so eine Konstellation kommt eben auch sehr selten vor.

Ja mei :-)) das Gericht damals konnte ja nicht voraussehen, daß Ihr wieder mal zusammenkommt. Bei der Scheidung wird halt die Rente auseinanderdividiert und wer mehr hatte, mußte abgeben. Du bekommst den Teil ja, den man ihm weggenommen hat, aber halt erst, wenn Dir persönlich die Rente zusteht. Vielleicht geht ja Rente aus gesundheitlichen Gründen, dann kämst Du vorher ran. Evtl. kannst Du ja mit Abzug auch vor 66 Jahren in Rente, das müßte man sich von der Rentenanstalt mal durchrechnen lassen.