Eine Frage an die Krankenversicherungsexperten.
Ich kannte bis vor kurzem nur die Regel, dass man vor dem 55 Lebensjahr in die gesetzliche KV zurück sein muss, um in der gesetzlichen KV für Rentner zu sein.
Nun habe ich im Mandantenkreis eine Person, vor dem 55sten Lebensjahr zurück in die gesetzlcihen KV hatte (weil er nach einer Haftstrafe ALG II beantragen musste). Hat danach genaz normal Prlichtbeiträge als Angestellter gezahlt und ging ebenso ganz normal in Rente.
Alles lief "normal".
Dann kam der Bruch. Als Rentner hat er nochmal 1 Monat Anstellung bekommen, weil er in einem Betrieb wegen einer Vakanz gebraucht wurde. Nach der Abmeldung kam die KV plötzlich darauf seine Historie zu prüfen udn sagt nun, er hat zuwenige Pflichtzeiten im Verhältnis zu anderen Zeiten.
Hat da Jemand eine Idee zu dem Thema? Ich kann ihm da keinen Tipp geben und habe ihn nur im Mandantenkreis, weil er als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und die kurze Anstellungszeit als Rentner bei einem Buchführungsmandat war.