Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Gründungsphase und plane, ab dem 01.07.2024 als Freiberufler tätig zu werden.

Da ich viel unterwegs sein muss, habe ich ein Auto privat gekauft.

Meine Frage ist, ob ich die Mehrwertsteuer, die ich für das Auto während der Gründungsphase an den Autohändler gezahlt habe, bei der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt erstattet bekommen kann.