Hallo zusammen,
die genossenschaftlichen Institute sammeln bei Ihren Mitgliedern Einlagen ein, die auch verzinst werden. Wie werden diese Einlagen heute und zukünftig (Basel III) bewertet?
Zählen diese zum Kernkapital? Dann würde Höhe der Mitgliedereinlage folglich auch die Höhe des erlaubten Kreditvolumens mitbestimmen. Ist das so?
Müssen sie eventuell gegen Ausfall geschützt werden (i.S.d. der Einlagensicherung)?