Die Frage taucht, obwohl älter, immer noch in Suchmaschinen auf, daher folgende Anmerkungen: Der Gesetzgeber versucht, diese Flächenvernichtung, alle Vegetation plattmachen, nur damit es "ordentlich" aussieht, schon seit längerem zu unterbinden. So wurde 1990 die Baunutzungsverordnung BauNVO §19 angepasst, so dass sog. Nebenanlagen auf die bebaute Fläche nach der Grundflächenzahl (GRZ) angerechnet werden müssen. Tatsächlich dürfen Nebenanlagen die GRZ um 50%, bis maximal Faktor 0,8 (=80% bebaut) überschreiten, daher z.T. auch GRZ II genannt. Wenn also beispielsweise die GRZ 0,4 ist, dürfen Hauptgebäude max. 40%, Nebenanlagen zusammen mit Hauptgebäuden max. 60% einnehmen (GRZ II entspricht dann 0,6). Beton-, Pflaster- und Asphaltflächen zählen regelmäßig mindestens als Nebenanlagen, egal ob wasserdurchlässiges Material verwendet wird. Nur teilweise Anrechnung, wie bei Regenwassergebühren, gibt es bei der GRZ nicht. Ebenso zählen Schottergärten zur überbauten Fläche (oder Kies, Splitt, Felsbrocken oder anderes Steinmaterial), wenn es hauptsächlich um Unterdrückung der Vegetation geht und keine oder nur wenige Alibi-Pflanzen vorhanden sind. Kunstrasen ist auch eine bauliche Anlage, für die der Erdboden entfernt, Tragschichten aufgebracht und verdichtet werden, nur dass statt mineralischem Deckmaterial ein grüner Plastikteppich oben draufkommt. Die Vorschriften können durch örtliche Bebauungspläne ergänzt werden, die u.U. strenger sind. Weitere Risiken bestehen nach §14 BauNVO und den Landesbauordnungen, wo eine Flächenversiegelung ohne konkreten Nutzen (Wege, Parkplätze in angemessener Größe usw.) u.U. untersagt sein kann. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Rückbauanordnungen führen. Der Einsatz von Herbiziden auf bebauten Flächen ist verboten. Demgegenüber ist der Gesetzgeber gegenüber unordentlichen und naturnahen Gärten relativ tolerant; Drohungen mit Ordnungsamt oder Klage, wegen des Erscheinungsbilds, Laub, Samenflug usw. entbehren meist jeglicher Grundlage.
Diese Unternehmen legen es drauf an, Leute auch in der Insolvenz noch zu neppen, das gleiche wie bei Teldafax (und der gleiche Insolvenzverwalter). Die versuchen auch, trotz Aufrechnung Forderungen einzuziehen, teils sogar schon bezahlte Forderungen erneut. Zumindest Flexstrom musste den Bonus nach letzten Urteilen auszahlen.
Einmal widersprechen und auf weitere Inkassoschreiben nicht reagieren. Allerdings verklagen die z.T. auch Kunden wegen dieser zweifelhaften Forderungen, d.h. man sollte sich juristischen Beistand holen. Die Aussichten sind aber gut, wenn man sich wehrt.
Bei Fälligkeit 2009 ist es verjährt (3 ganze Kalenderjahre, 2010,-11,-12); vor allem wären keine Zusatzgebühren zu zahlen. Scheint ein linker Trick zu sein, um für Elektronikschrott noch viel Geld zu kassieren.
Ich würde trotzdem einmal widersprechen, noch mal die Begründungen und die Verjährungseinrede hinschicken, damit die sicher nicht bei Schufa & Co eintragen dürfen.
Erledigte Einträge müssen auch nach 3 Jahren gelöscht werden; außerdem hat man neuerdings die Möglichkeit, Einträge von bis zu 2000€ sofort ganz löschen zu lassen (unsicher, ob das bei titulierten Forderungen geht).
Auf jeden Fall sollten nach der Löschung der harten Merkmale (Zwangsvollstreckung, EV) auch keine sonstigen Negativmerkmale mehr drin stehen.
Die Auskunftei-Einträge müssen nach 3 ganzen Kalenderjahren weg, also muss bei Erledigung 2009 seit Anfang 2013 alles gelöscht sein. Schufa, Infoscore, Creditreform usw. sind da alle rechtlich gleich.
Die Restschuldbefreiung ist ja wohl auch nie erfolgt, weil alles vom Erbe abgezahlt wurde, also nur die Ankündigung dafür.
Von wem sind die Einträge? Aus dem amtlichen Schuldnerregister, oder Gläubiger? Wenn das die amtlichen Einträge sind, sollte man die Auskunfteien schriftlich mit Fristsetzung auffordern, sie zu entfernen. Tun sie es nicht, muss man es per Anwalt machen.
Sind die von Gläubigern, muss man die Gläubiger auffordern, sie zu entfernen, weil sie nunmehr rechtswidrig sind - Gläubigerforderungen hätten auch sofort als erledigt vermerkt werden müssen.
Unrechtmäßige Auskunftei-Einträge sind eigentlich recht häufig, oft ist es Schlamperei, teils aber auch böswillige Erpressungsabsicht, vor allem bei Inkassos.
Keinesfalls sollte man sich da auf irgendwelche Nachforderungen von Inkassos und anderen einlassen! Die Enträge sind nunmehr rechtswidrig und die müssen sie entfernen - weigern sie sich, sollte man direkt zum Anwalt, dann müssen die die Kosten nachher auch bezahlen!
Hier nochmal meine Antwort aus gutefrage.net . Allerdings sind 8000€ bei normalen Verhältnissen meist noch bezahlbar. Schwierig wird es, wenn man in Hartz IV oder "working poor"-Verhältnissen steckt, damit könnte Insolvenz schon lohnend sein.
Erst mal Kostenabwehr betreiben! Viele Geldeintreiber versuchen, eine Anerkennung oder Titulierung ungerechtfertigter Kosten zu erreichen (Inkasso-Mondgebühren, überzogener "Schadensersatz" bei Telekommunikations-Verträgen). Zinsen dürfen normal nur 5% über Basiszins (derzeit -0,13%, also 4,67%) sein, außer, ein höherer, nicht vermeidbarer Zinsschaden kann bewiesen werden. Wucherzinsen von 12, 13% muss man in aller Regel nicht zahlen!
Daher keine Schuldanerkenntnisse oder Ratenzahlungen mit solchen Forderungen unterschreiben! Bei gerichtlichem Mahnbescheid Teilwiderspruch, sonst wird es tituliert und ist rechtsgültig, auch, wenn es eigentlich unberechtigt war!
Bei laufenden Zahlungen erst das zahlen, was wirklich wichtig ist, also Miete, Energiekosten usw., nicht das, wo die Eintreiber am aggressivsten drängeln! Achtung bei Autoversicherung: Wird die Haftpflicht nicht bezahlt und man fährt, ist das Fahren ohne Haftpflicht, Straftat!
Sind die genannten Beträge die eigentlichen Schulden, oder mit Zusatzkosten? Wenn letzteres, sind sie tituliert (Vollstreckungsbescheid, Urteil usw.) oder schriftlich anerkannt? Sonst hat man noch gute Chancen, sich gegen Mondgebühren zu wehren!
Und natürlich Schuldnerberatung aufsuchen, das hier können nur Tipps für den Moment sein!