Als freiwilliges Mitglied (verfi hat die Grenzen ja dargestellt) bist DU im Endeffekt für die Zahlung der Beiträge komplett alleine verantwortlich. Dein Arbeitgeber überweist den Zuschuss ja an Dich. Somit gibst Du bei der Steuer den gesamten Beitrag an. Zumindest habe ich das so verstanden.
Alternative: Wenn Deine Frau unter 365,- Euro monatlich an Einnahmen vor Steuer aber NACH BetriebsKOSTEN hat, dann kann sie sich bei Dir familienversichern.
Hallo. Wie bestreitest Du denn Deinen Lebensunterhalt (wäre mal ganz wichtig zu erfahren), denn danach richtet sich in der Regel auch Dein Lebensunterhalt. Wenn Du nebenbei jobben gehst und das sozialversicherungspflichtig (über 400,- Euro), dann bist Du gestzlich versichert durch Deinen Arbeitgeber. Wenn Du ein Stipendium erhältst, z. B. weil Du im Rahmen des Praktikums auch Deine Doktorarbeit schreibst, dann kannst Du entweder freiwillig in die Gesetzliche oder Dich privat versichern. Wenn Du verheiratet bist und sonst keine Einnahmen vorliegen kannst Du Dich eventuell familienversichern bei Deinem Ehepartner. Wenn Du unter 365,- Euro als Selbstständiger oder 400,- Euro als Angestellter verdienst und nicht verheiratet oder anderweitig familienversichert bist, dann kannst Du Dich als sonstiges freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ich hoffe mal, ich habe nichts vergessen ;-) Das sind auf jeden Fall die Fakten.
Hallo, da ich nicht weiß, wie Du versichert bist, also gesetzlich oder privat und wie bei Dir die Zukunft aussieht (kehrst Du irgendwann zurück)? Empfehle ich Dir mit Deinem Krankenversicherer zu telefonieren und mal über das Thema "Anwartschaft" zu sprechen.
Es gibt für Privatpersonen (und Gewerbetreibende) eine so genannte Elektronikversicherung. Da solltest Du mal nach schauen. In den meisten Fällen wird hier eine Allgefahrendeckung angeboten, also auch bei einfachem Diebstahl oder bei Bedienfehler oder beim Eigenverschulden, z. B,. weil die Cola auf der Tastatur landet.
Allerdings musst Du aufpassen, manche dieser Versicherungen versichern die Elektronik nur in den eigenen vier Wänden und alle dieser Versicherungen haben grade bei mobilen Geräten eine Selbstbeteiligung zwischen 50 und 250,- Euro und/oder 10% des Versicherungsschadens.
Eine private Elektronikversicherung, die auch Laptops und Handies absichert kostet so ab 20,- Euro pro Monat. Ob sich das also für Dein altes Gerät lohnt, wage ich zu bezweifeln.
Wie Niklaus schon sagt, mal über das Thema Wohnriester nachdenken. Ansonsten ist Bausparen nicht mein Hauptfach, ich kann aber auf Empfehlung meiner Eltern einen Bausparvertrag nur empfehlen, weil er wohl sehr flexibel ist und auch nach der Bau- oder Kaufphase zumindest für meine Eltern immer eine gute Möglichkeit war, kurzfristig Geld zu bekommen, wenn es mal eng war. Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung und es kommen immer mal Kosten, die durch die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) entschieden werden, z. B. weil der Hof neu gemacht werden muss oder an der Fassade etwas saniert werden muss und so weiter.
Also ich meine auch, dass es sich lohnt Medikamente online zu bestellen. Im Zusammenhang mit chronisch Kranken habe ich sogar noch eine Alternative festgestellt. Ein befreundeter Kunde von mir ist Diabetiker und bestellt seine Nadeln, Insulin, Teststreifen und Stechhilfennadeln bei seinem Arzt und hat dann keine Zuzahlung, die er bei der Apotheke wohl hätte. Wenn viele Medikamente anstehen würde ich mal beim Arzt nachfragen, ob das bei ihm auch geht.
Hallo, wenn Du Dir eine Zusatzversicherung besorgen willst, solltest Du Dich auf jeden Fall vernünftig beraten lassen, z. B. von einem Versicherungsberater (der nimmt Geld für die Beratung) oder einem Versicherungsmakler (der bekommt das Geld von den Versicherungsunternehmen).
Bei einer Zahnersatzversicherung solltest Du darauf achten, dass die Zahnersatzleistungen nicht durch ein sogenanntes Zahnverzeichnis reglementiert sind, also wo der Versicherer dem Zahnarzt (oder dem Kunden) vorschreibt, wie viel der jeweilige Zahnersatz kosten darf. Wichtig sind auch das Thema Wartezeiten (normalerweise 8 Monate bei Zahn), vorvertragliche Anzeigepflicht (also wenn jetzt schon Beschwerden bestehen, solltest du sie angeben) und Zahnstaffel, das ist eine Limitierung der Erstattung auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum.
Grade bei der Zahnstaffel gibt es durchaus tolle Zahnersatzversicherungen, die nach außen unheimlich viel erstatten (90% des Rechnungsbeitrages) und dann das ganze so stark limitieren, dass Du am Ende viel drauf zahlst.
Hinsichtlich der Erstattungssätze darauf achten, dass nicht unbedingt eine Vorleistung der GKV erfolgen muss und das der Rechnungsbetrag beachtet wird und nicht nur die Leistung der GKV. Es gibt Zahnversicherungen, die versprechen einem 100% Erstattung, verdoppeln aber nur die Regelleistung der GKV.
Lange Rede, kurzer Sinn, lass Dich beraten.
Zunächst vor der Beantwortung Deiner Frage etwas Kritik. Abkürzungen sind echt Mist. KK bedeutet für mich zum Beispiel Krankenkasse, kann aber auch Kleinkaliber heißen, auf Kreditkarte wäre ich jetzt nicht gekommen, gut, dass es in den Stichworten stand.
So, wenn Du eine Kreditkarte hast KANN das in der Schufa gelistet werden, z. B. wenn du sie bei einem anderen Unternehmen als bei der eigenen Hausbank hast, wie z. B. bei Barclaycard oder American Express.
Für aufladbare Kreditkarten gilt das im übrigen nicht.
Die Schufa speichert allerdings keine Nutzungsdaten, sondern nur das, was die Bank ihr weitergibt, z. B. wenn Du nach vielen nicht bezahlten Abrechnungen die Kreditkarte gekündigt bekommst.
Ich stimme für die Rentenversicherung. Auch wenn die klassische Rentenversicherung einen nicht mehr so guten Ruf hat und der Garantiezins weiter abnimmt, hat man zumindest noch die Chance der Erwirtschaftung von Überschüssen. Und die Garantie, dass die Rente lebenslang gezahlt wird. Totalverlust ist ebenfalls ausgeschlossen, was man am Beispiel der pleite gegangenen Mannheimer Versicherung sehr gut sieht.
Hallo,
ja darfst Du. Wenn die Versicherung einen Schaden bezahlt oder ablehnt oder den Beitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Die Rechtsgrundlage findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__92.html
Also nach meinem Rechtsverständnis haftest grundsätzlich Du für den Schaden, Gefälligkeitshandlungsdefinition hin oder her. Ob jetzt allerdings die Haftpflichtversicherung dafür haftet hängt von den Bedingungen Deiner Haftpflicht ab, manche (die guten) zahlen, manche nicht.
Hallo,
zunächst "haften" Personen nur dann für Ihre Kinder, egal ob Eltern oder andere Personen, wenn sie überhaupt die Möglichkeit hatten das Kind zu beaufsichtigen. Auf deutsch, wie ich unten lese hat die 14jährige Tochter ohne Prüfbescheinigung ein geliehenes Mofa geschrottet. Hier ist fraglich, ob der Kindsvater oder Mutter davon wusste oder nicht, also die "Aufsichtspflicht" verletzt wurde, wenn nicht, dann auch keine Haftung. Zudem handelt es sich ja nicht um ein Kind, sondern eine Jugendliche (ab 14 strafmündig), also in der Regel wird der Jugendliche dann verklagt und zur Strafe verdonnert und nicht die Eltern (zumindest in dem Falle).
Wenn es um versicherungstechnische Dinge geht, den Schaden am Mofa muss der bezahlen, der Schuld an dem Unfall ist, nun ist natürlich fraglich, ob der Mofaverleiher wusste, dass es sich um eine Person handelt, die das Fahrzeug gar nicht führen durfte und so weiter, wenn ein anderer noch geschädigt wurde, haftet normalerweise die Haftpflichtversicherung des Mofahalters.
Also alles nicht so pauschal zu beantworten.
Viele Grüße verberatung
Hallo,
Grundsätzlich ist es so, dass man sich einmalige Sozialleistungen quasi auf den Betrag auf dem P-Konto hinzurechnen darf, also die dürfen nicht gepfändet werden. Wenn sich der Berater bei der ARGE nicht damit auskennt, dann such Dir einen Berater, der das kann, notfalls den Vorgesetzten.
War auch immer Informationen dazu geben kann ist das jeweils für Dich zuständige Amtsgericht.
Viele Grüße
verberatung
Hallo Petersilie,
die Fragte ist gar nicht schlecht, denn sie wird immer wieder heiß diskutiert. Ich selbst bin ein großer Gegner der Riester-Rente, allerdings nicht wegen der Riester-Rente an sich, sondern der Ausgestaltung der Versicherungslösungen und der Alternative der betrieblichen Altersvorsorge.
Faktisch kommt es immer darauf an, wie Deine Lebenssituation aussieht, wie viel Geld Du für die Altersvorsorge zur Verfügung hast und was Du erreichen willst.
Faktisch ist die Riester nichts für sozial schwache, weil man am Ende alles wieder auf die Grundsicherung angerechnet bekommt, wer also sich die Riester-Beiträge vom Mund abspart um im Alter doch "nur" Grundsicherung zu erhalten, der kann es auch sein lassen. Hinzu kommen bei den Versicherungslösungen zwischen 2,8 und 4,4% PROVISION, die die Vermittler bezahlt bekommen übrigens auch auf die Riester-Zulagen(!), die Kostenstrukturen der Versicherer und die immer noch in-transparenten Beträge, die nun wirklich bei der Versicherungslösung angespart werden. SICHER, die Riester-Rente hat die Verpflichtung, dass zumindest die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben, aber wem nutzt das nach 30 bis 40 Jahren sparen denn noch, wenn der Ertrag weitaus niedriger ist, als die durchschnittliche Inflation. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Riester-Rente nicht zur Absicherung der Rentenlücke gedacht ist, sondern als Zusatzversicherung, um die 3% Rentenkürzung abzufangen, die man uns Rentenzahlern gestohlen hat.
Ups, das war wohl jetzt doch etwas mehr Wahrheit, als viele Versicherungsverkäufer vertragen können.
Flamme an!
Hallo,
zunächst würde ich auch raten, sofort eine Schuldnerberatung und/oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen, die helfen Dir bestimmt dabei aus den bestehenden Verträgen heraus zu kommen. Eine Krankentagegeldversicherung wie von @Matrix empfohlen ist natürlich zu spät, da die wenigsten Versicherungen "brennende Häuser" versichern.
Die von @Lissa vorgeschlagene Idee, Wohngeld zu beantragen oder ALG II als Ergänzung könnte auch helfen.
LG
Hallo,
au weia! Zunächst Widerspruch/Einspruch/Rechtsmittel gegen die Pfädung einlegen, sofort (Eilsache) zum Amtsgericht und die Sache klären.
Dann einen Anwalt aufsuchen und das ganze klären lassen. Da du insgesamt 3 unterhaltspflichtige Kinder hast, sollte das Geld gequotelt werden. Das bedeutet jeweils 1/3 des Geldes, welches für Unterhalt "drauf geht" muss an alle 3 Kinder aufgeteilt werden.
Nächster Punkt. Wenn Du so wenig Geld hast geh zur Schuldnerberatung und lass Dir ein P-Konto bescheinigen und das wiederum bei der Bank einrichten (ein bestehendes Konto kann hierfür umgeschlüsselt werden).
LG
Hallo,
meines Wissens auf jeden Fall die Allianz (hier kann man wählen ob selbstständig oder angestellt) und die Debeka (hier immer angestellt).
LG
Hm,
das klingt alles sehr eigenartig, vor allem frage ich mich einige Sachen, wie: "wie alt bist Du?", "warum wohnst DU noch bei Deiner Mutter?" und "hast Du schriftlich, was Du ihr geliehen hast?".
Lange Rede kurzer Sinn, wenn das alles stimmt, was Du erzählst, dann erwirke vor Gericht einen Titel (Pfändungsverfügung usw. oder wie auch immer das in Österreich heisst), zieh aus und lass den Gerichtsvollzieher die Sache klären, statt weiter zu lamentieren. Nimm Dein Leben selbst in die Hand und lass sie lernen mit dem Einkommen, welches sie hat selber klar zu kommen.
Vor allem, leih ihr kein Geld mehr. Sollte sie noch jung genug sein, rate ihr an, sich einen Job zu suchen oder mit ihrem eigenen Einkommen klar zu kommen, DU bist keine Bank.
LG
Hallo,
unglaubwürdig oder nicht und einzigartig oder nicht spielen hier keine Rolle, wir sind schließlich hier auf einem Ratgeber-Forum und keine Richter und Henker.
Fakt ist, so einzigartig ist die Situation bestimmt nicht, denn das Geld bekommt derjenige, auf den die Versicherung als Versicherungsnehmer läuft und nicht die versicherte Person. So gibt es durchaus Tagegeld- und Unfallversicherungen von Firmen, bei denen z. B. die Firma Geld bekommt, wenn der Arbeitnehmer krank wird.
Aber das ist hier auch nicht das fragliche Thema, denke ich. Fraglich ist hier, ob tatsächlich der Vater kein Geld an den Sohn/die Tochter zahlt oder das Geld "unter der Hand" an das Kind ausgezahlt wird. Denn dann hat das Kind ja einkommen (nicht aus BU sondern eben aus "Unterhaltsleistungen" durch den Vater) und da gelten die Grenzen der ARGE.
Weiterhin ist fraglich, ob die ARGE hier einen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater "geltend machen" kann.
Und letztendlich die ketzerische Frage: Woher WEIß denn die ARGE (bzw. jetzt heißt das ja Jobcenter) überhaupt von der Berufsunfähigkeitsversicherung und der -Rente? Da muss doch das Kind gegenüber dem Amt angegeben haben, dass es Leistungen aus einer BU-Versicherung erhält, schließlich ist das eine private Versicherungsleistung.
Also alles etwas an den Haaren herbeigezogen, konstruiert, erstunken und erlogen oder einfach ziemlich dubios.
LG