Wichtig ist noch etwas anderes! Handelt es sich um ein herkömmliches, gebundenes Sparbuch? Oder besteht es aus einzelnen, abgehefteten Seiten in einem kleinen "Schnellhefter"?? Ich nehme an, es ist ein herkömmliches Sparbuch mit mehreren Seiten. Dabei kann die Bank mit schuldbefreiender Wirkung an jeden Vorleger des Buches bis zu 2000Euro in 30 Tagen auszahlen. Entscheidend ist, die Bank davon zu überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dazu geht Ihr am besten beide zur Bank und weist Euch vielleicht durch das alte Familienbuch als Sohn und Tochter (und demnach als Erben) aus. Einen Erbschein für diesen Betrag beim Amtsgericht zu beantragen ist viel zu umständlich und kostet beträchtliche Gebühren. Das muss einfacher gehen!! Bei dem Sparbuch in Loseblättern darf die Bank nichts an den Vorleger der Unterlage auszahlen.

...zur Antwort

Der Weg ist so: Karstadt kennt nur deinen Namen und deine Bankverbindung. Die Zentrale bei K. wird nun versuchen dir eine Mahnung zuzusenden und gebraucht dafür deine Adresse. Die Adresse darf K. bei deiner Bank nachfragen. Das hast du auf der Rückseite des Kaufbons durch deine Unterschrift bestätigt. Deine Bank nimmt nun für die Zusendung der Adresse eine Gebühr i.H.v. 15,-Euro. Diese Gebühr belastet dir K. natürlich zusätzlich zu einer eigenen Mahngebühr i.H.v. ca. 20,- Euro weiter. In diesem Schriftverkehr-Hin-und-Her liegt deine Chance! Nimm Dienstagmorgen sofort Kontakt mit K. auf und frag, ob die Mahnabteilung deinen Vorgang schon zu deiner Bank geschickt hat oder ob du durch eine sofortige Überweisung oder durch eine Bareinzahlung im Kaufhaus die Mahngebühren insbesondere den Bankschriftverkehr noch verhindern kannst. Bei deiner Bank hingegen brauchst du nicht mehr anzurufen. Für die Bank ist das nur ein automatischer Buchungsvorgang. Die 5Euro sind verloren! Bei denen kannst du dich beim nächsten Besuch noch entschuldigen. Zu einer Schufa-Eintragung wird diese einfache Rücklastschrift nicht führen! Viel wichtiger ist, die Mahngebühr bei K. zu retten!!

...zur Antwort

Im Mai letzten Jahres ist das Geldwäschegesetz zum Xsten Mal novelliert worden. Alle Banken haben seitdem bei j e d e r Barüberweisung (Einzahlung zugunsten eines Dritten) eine Identifizierung des Einzahlers vorzunehmen. Vorher erst ab 2500Euro. Daher berechnen die Banken zzt. durchweg 15Euro pro Barüberweisung zugunsten eines Dritten, weil der Ablauf so zeitaufwändig geworden ist. Deswegen sollte man in jedem Fall das Geld auf sein eigenes Konto einzahlen und am besten online zur Nichte übertragen.

...zur Antwort

Das ging mir im vorletzten Jahr ebenso mit einem Zahlendreher in meinen Kapitaleinkünften. Ich erhielt daraus eine nicht gerechtfertigte Zahlung i.H.v. 134,- Euro. Weil ich mit dem Finanzamt absolut keinen Ärger haben möchte, rief ich meine zuständige Sachbearbeiterin an, und bat um Rückbuchung. Sie meinte, ich solle die 134,- Euro bloß behalten. Eine Änderung der Einkommensteuererklärung sei dermaßen kompliziert, dass sie eine Rückbuchung von 134,- Euro gar nicht rechtfertige. Wenn Sie beim Finanzamt anrufen, haben Sie gute Chancen, die 70 Euro zu behalten. Sie protokollieren das Telefongespräch einfach handschriftlich (Gesprächspartner, Datum, Uhrzeit usw.) und heften das Protokoll zu Ihrem Einkommensteuerbescheid. Dann kann nichts passieren!!

...zur Antwort

Der Plan ist bodenständig, rechtschaffend, strebsam und sehr sehr langfristig. Aber er ist auch sehr mutig! M.E. ist er von der Beantwortung folgender Fragen zwingend abhängig:

  • Wie hoch ist das Eigenkapital? / Fremdkapital?
  • Wie gefestigt ist die Partnerschaft mit 23?
  • Wird die Freundin gar nicht an der Finanzierung beteiligt?
  • Wie viel Kapital wird nach 7 Jahren noch zurückzubezahlen sein?
  • Was ist, wenn der Arbeitgeber einen nach Irgendwo versetzt?
  • Was ist, wenn die Freundin teure Möbel in die ETW haben will, die später nicht ins Haus passen?

Ohne diese Antworten zu kennen, kann ich von diesem riskanten Vorhaben nur dringend abraten!! Wenn sowieso später ein Haus gebaut werden soll, warum zahlen Sie die 500Euro mtl. nicht ab sofort in einen Bausparvertrag ein. Dieser kann für die Hausfinanzierung in einigen Jahren als Eigenkapital verwendet werden und der jetzige niedrige Zinssatz lädt zu solch einer Planung geradezu ein! Was ist, wenn Sie in 7 Jahren eine ganz andere Freundin haben, die in die ETW gar nicht eingezogen wäre? Solche Pläne können junge Leute in die Schuldenfalle treiben und ruinieren!! Die ETW würde ich einfach weglassen!!

...zur Antwort

Der Eurorettungsschirm versucht das Land mit harten vorgegebenen Sparreformen vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Aktuell mehren sich immer häufigere Berichte, die sagen, dass das Land so lange über seine Verhältnisse gelebt hat, dass bei allem Sparwillen kein Gegenankommen gegen die drückende Schuldenlast mehr ist. In dem Fall spricht man von Umschuldung oder HairCut. Das bedeutet in jedem Fall, dass Anleihegläubiger einen Teil ihrer Anlagen verlieren. Der Rettungsschirm hilft nur bis zur Pleite. Danach ist jeder Verlust offen. So wie es zzt. aussieht, kommen wir um eine Umschuldung wohl nicht herum, mit allen Konsequenzen. Einer jetzigen Anlage in griechischen Staatsanleihen kann ich nur hochgradig abraten.

...zur Antwort

Dabei geht es z.B. auch um politisch subventionierte Förderungen. Wenn eines Tages solche Subventionen gestrichen werden, arbeit ein solches Unternehmen auf einmal nicht mehr rentabel. Du hast ja Recht mit guter, ökologischer Energiegewinnung aber sei bitte in Zukunft etwas vorsichtiger, ohne Hintergrundkenntnisse wirklich in solche Investments einzutreten. Es kann auch gutgehen, das will ich auf keinen Fall in Abrede stellen.

...zur Antwort

Ich wäre in dieser Zeit vorsichtig mit solchen Angeboten. Das Unternehmen zahlt nicht ohne Grund 6,5% p.a. Bei sinkender Bonität fällt der Anleihenkurs erheblich. Das ist ähnlich einem Investment für 10% in Windenergie oder in Tropenholz. Man ist auf Gedeih und Verderb daran gebunden, welchen Erfolg das Management bringt. Im schlimmsten Fall den Totalverlust! Außerdem ist jetzt bei steigenden Kapitalmarktzinsen nicht die Zeit für Anleihen, sondern für Sachwerte. Ich habe meine Anleihen vollständig verkauft und umgeschichtet in dividendenstarke DAX-Werte.

...zur Antwort

Einen VR-Bonusplan während der Laufzeit in der Rate zu erhöhen, ist nicht möglich. Der laufende Jahresbonus ist abhängig von der abgelaufenen Anlagedauer. Dann könnte ein Kunde einen Plan mit mtl. 5,-Euro anlegen und wenn es nach vielen Jahren 40 oder 50% Bonus auf die Jahreseinzahlung gibt, die Rate auf 500,-Euro im Monat erhöhen. Man kann nur einen weiteren Plan abschließen, der von vorne anfängt zu laufen. Dabei sollte man sich aber zuerst fragen, ob man nicht noch weitere Eingenleistungen auf einen Wohnungsbauprämien-Bausparvertrag oder auf seinen Riester-Vertrag einzahlen kann, weil es dort wesentlich rentabler ist. Um die optimalen Summen zu ermitteln frag bitte deine Volksbank.

...zur Antwort

gestaffelte Zinssätze zwischen zzt. 2,6%p.a. für 2 Jahre bis 3,85%p.a. für 10 Jahre Anlagedauer. 50% des Kapitals sind wohl kurzfristiger verfügbar. Ratsam ist eine solche Anlage von 2 Jahren (und länger) aber aktuell nicht. In wenigen Monaten wirst Du Dich über eine lange Bindungsfrist in Zeiten steigender Kapitalmarktzinsen nur ärgern. Außerdem besteht keine deutsche Einlagensicherung.

...zur Antwort

In Prinzip geht das wohl. Natürlich nicht beim Girokonto. Dort ist es so, wie die Kollegen, Althaus und Co. beschrieben haben. Der Kontrahent eröffnet eigenes Konto und Du überträgst ihm das Guthaben von Deinem Konto.

Hingegen bei längerfristigen Bankeinlagen wie Sparbriefen, Kapitalsparkonten usw. (z.B. 4Jahre Laufzeit, 4,5% Zinsen p.a. aus 2008 stammend) kommt es (selten) vor, dass Kunden vor Fälligkeit das Kapital ausgezahlt haben möchten. Die vorzeitige Auflösung macht die Bank wegen der Festlaufzeit nur sehr ungerne mit. In solchen Fällen stellt ein Kontoübertrag an eine andere Person (Gläubigerwechsel) eine durchaus zielführende Lösung dar. Dafür muss man einen schriftlichen Antrag an die Bank stellen, der vom alten und vom neuen Gläubiger unterschrieben wird. Dieser Antrag ist an die Genehmigung der Bankgeschäftsleitung gebunden. Stimmt sie zu und ist mit der Person des neuen Gläubigers einverstanden, kann der Wechsel durchgeführt werden (Gebühr mindestens 50Euro).

...zur Antwort

Die Frage ist nicht real! Bei der Suche nach einer Strategie kommt es darauf an, sein Kapital besonders risikoarm anzulegen um nicht langfristig in die Verlustzone zu geraten. Real wäre die Frage, ob es eine Anlagemöglichkeit gibt, die 5% p.a. Rendite erbringt mit tragbarem Risiko. Selbst oder gerade am Anleihenmarkt sind 5% p.a. zzt. nicht risikolos zu erwirtschaften; Bankeinlagen geben keine 5% p.a. her. Vielleicht Aktien der dt. Energiekonzerne, die im April über 5% Dividende zahlen. Selbst dabei kommen kritische Stimmen und warnen vor Risiken durch Atomsteuern und CO2-Zertifikate-Auktionen. 100% p.a. Rendite spiegelt die übergroße Gier des Menschen wider, die ihre Ursprünge in der Steinzeit hat und den Menschen damals vielleicht mal das Überleben gerettet hat. Bei professioneller Kapitalanlage muss das Gefühl der Gier zuerst ausgeschaltet werden und einer kühlen Erörterung weichen, welches Risiko man sich zumuten kann, ohne unruhig zu schlafen. Erst wenn man seinen "Schlaf-Faktor" kennt, kann man eine Rendite festlegen, die man erzielen will. Gier ist unprofessionell. Nachhaltige, solide Kapitalanlage ohne Zockerei und Wetten ist dagegen eine gesellschaftliche Verantwortung, der wir uns alle viel öfter zuwenden sollten.

...zur Antwort

Man muss bei dieser Frage differenzieren, welche Möglichkeiten gegen die Euro-Problematik bislang ausgeschöpft wurden und welche Szenarien in Zukunft durch die Politik umgesetzt werden und welche Auswirkungen diese auf wirtschaftliche Umfeld haben.

Bislang wurde:

1.)- ein Eurorettungsschirm mit 750Mrd.E gefüllt, aus dem insolvente Länder Beträge zum Stopfen ihrer Bilanzlöcher entnehmen konnten (gegen Zinsen, mit bestehenden innenpolitischen Sparpaketen der Länder)

  • Auswirkung: Randale in Griechenland, nicht in den Griff zu kriegende Renditeaufschläge, Anleihenkäufe der EZB (siehe Fragestellung)

Zukünftig könnten folgende Szenarien beschlossen werden:

2.) Alle Länderanleihen in ein Paket und Ausgabe als Euroanleihe mit einem Durchschnittszinssatz.

  • Auswirkung: massive Gegenwehr der stabilen Länder, die jetzt viel geringere Zinsen zahlen müssen. Das würde m.E. das Euroland in zwei Hälften spalten, weil die Intergration der Länder in Europa noch nicht stark genug ist.

3.) Einzelne Inso-Länder aus dem Euro entlassen oder rauskaufen.

  • Auswirkung: für Deutschl. würde das bedeuten, dass Absatzmärkte in diesen Ländern komplett zusammenbrechen. Bei diesem Szenario ist m.E. Vorsicht geboten vor Aktien stark exportabhängiger Unternehmen. Je mehr Länder ausstiegen, desto schlimmer.

Fazit: für Deutschland ist jedes Szenario mit großen Nachteilen verbunden. Wir müssen abwarten, was die Politik in hoffentlich naher Zukunft zur Eurostabilisierung unternimmt.

...zur Antwort

Die im Dax am schlechtesten gelaufenen Papiere sind doch bestimmt die Energieversorger. Besser, Du gehst anders an die Sache ran und fragst Dich, wie du ein Investment in EON oder RWE bewerten würdest: Nachteile: - total schlechte Performence - keiner will sie haben - Brennelementesteuer - Solarsubvention usw. - Co2-Emissionszertifikate - Personalprobleme
Vorteile: - großes Potenzial - hohe Dividende, zwar noch nicht sicher aber in Aussicht 5-6% - generelle Nachzykler - grundsolider Wert, absolut geringes KGV - geben Brennelementesteuer doch nur an Kunden weiter genau wie den Solaraufwand usw. - Verlängerung der AKW-Laufzeiten - Bei einem Investment musst Du Dich nicht mehr ganz so schlimm über Strompreiserhöhungen ärgern usw. Bei dieser Erörterung muss man für sich entscheiden, welches Risiko man gehen kann/will.

...zur Antwort

Berechtigtes Interesse hat immer der Eigentümer! Also Dein Großvater auf jeden Fall. Wenn der Großvater nicht mehr lebt und Du kannst eine Erbberechtigung nachweisen, hast Du auch ein b.I. Aber versuch erst so einfach wie möglich daranzugehen. Deine Bank (hoffentlich eine Bank im Geschäftsbereich des Grundstücks)hat dem Grundbuchamt gegenüber wegen anstehender Kaufverhandlungen oder Beleihungen nahezu immer berechtigtes Interesse! Außerdem sind viele Grundbuchämter heute schon digitalisiert. Im Osten bestimmt noch mehr als im Westen. Wenn Du Dich gut mit Deiner Bank verstehst, kannst Du nicht einfach mal nachfragen, ob die über Internet mal nachsehen können? Das berechtigte Interesse läge darin, dass Dein Großvater (oder Du als Erbe) seine Eigentumsverhältnisse prüfen wolle. Und wenns dann 10 Euro kostet - na ja!

...zur Antwort

...Habe heute in der Tageszeitung was Interessantes dazu gelesen: Zitat "...beim Kindergeld und den Freibeträgen spielt es (wahrscheinlich ab 1.1.2011) keine Rolle mehr, ob das volljährige Kind über eigene Einkünfte verfügt. Auf die Einkommensprüfung bei vollj. Kinden soll verzichtet werden."

Erübrigt sich dann nicht das Problem mit den Werbungskosten, um das zu verst. EK unter 8004,- Euro zu drücken? Ist es dann nicht egal, wie viel jemand bis zum Ende der Ausbildung verdient? Ich bin in Steuerfragen leider kein Profi. Mal die anderen fragen, ob sie mir diese Antwort kommentieren

...zur Antwort

Die Bank wird ein Girokonto für einen Minderjährigen (mit gemeinschaftlichem Sorgerecht der Eltern) nur eröffnen, wenn beide Elternteile die Kontoeröffnung unterschreiben. Die Verfügungsberechtigung der Sorgeberechtigten (nur gemeinschaftlich, einzeln oder durch den Minderjährigen selbst) wird in einer zum Kontovertrag gehörenden Zustimmungserklärung festgehalten. Dort wird auch geprüft, welches Sorgerecht vorliegt. Wird dabei angegeben, dass nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss der Antragsteller einen Sorgerechtsnachweis vom Amt vorlegen. Die Bank wird bei gemeinsamer Sorge schon deswegen das Konto nicht mit einer alleinigen Unterschrift eröffnen, um sich selbst Scherereien zu ersparen. Auch ist es schwierig, ein Konto auf die Mutter anzulegen mit dem Geld des Minderjährigen, weil sich nach Geldwäschegesetz ein abweichender wirtschaftlich Berechtigter ergäbe und der Minderj. keine alleinige Vollmacht ausüben kann. Vielleicht soll der Minderj. das Konto nur bekommen, um Verfügungen mit einer Karte durchführen zu können. Dabei eröffnet sich heutzutage die Möglichkeit der Prepay-Kreditkarte, die sehr wohl auf einen Minderj. ausgestellt werden kann und von der Mutter mit Guthaben bebucht werden kann. Vielleicht ist das ein Weg.

...zur Antwort

...aber bitte, liebes Forum, das läuft doch alles ganz anders!!! Das vergessene Geld steht nach unserem BGB selbstverständlich nach wie vor der Oma zu! Die meisten Banken haben mit dem Zurückziehen des Geldes am Automaten technische und rechtliche Probleme. Somit bleiben die Scheine bei den allermeisten Banken sichtbar im Automaten stecken und das Gerät schaltet sich selbst ab! Wer das Geld unbefugt aus der Armatur zieht, ist schlicht ein Dieb. Richtiger Weise entnimmt man das Geld und bringt es an den Bankschalter. Wenn die Bank geschlossen ist, am besten zur Polizei. Eigentlich gehört gefundenes Geld ins Fundbüro. Hier sind aber Bank oder Polizei besser. Die Bank nimmt anschließend das Geld an sich und bucht es zurück auf das Konto, das im Automatenprotokoll mit dem Hinweis protokolliert wurde "Geld nicht entnommen". Und schon hat die Oma das Geld zurück. Hat das Fundbüro, die Polizei oder die Bank das entnommene Geld nicht erhalten, stellt die Oma bei der nächstgelegenen Polizeiwache eine Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin verlangt die Polizei bei der Bank das Video von dem Moment, wo das Geld entnommen wurde. Ich kenne keinen Fall, der unaufgeklärt geblieben ist. Was glaubt Ihr wohl, wie dumm manche Leute ausgucken, wenn die Polizei klingelt und fragt, ob man unberechtigtes Geld am Automaten entnommen hat. Und noch was! Man kann doch alten Leuten die Möglichkeit nicht absprechen, selbständig am Automaten das Geld zu holen, wofür sie ein Leben lang gearbeitet haben! Was glaubt Ihr wohl wie oft solche Fälle in der Praxis passieren. Meist sind es junge Mütter, die beim Geldabholen Zig andere Sachen im Kopf haben müssen und mit dem Kind auf dem Arm und in Gedanken das Geld stecken lassen. -- Nicht nur alte Leute --!

...zur Antwort

Wenn Du die PIN vergessen hast, darf in Deutschland für dieselbe Karte keine neue PIN erzeugt werden. Die PIN ist immer kartenabhängig. Du hast 3 Versuche bei der Eingabe der PIN. Wenn die fehlgeschlagen sind, kann die Bank durch eine manuelle Eingabe am Konto 3 neue Versuche freischalten. Manchmal weiß man die 4 Ziffern noch und kann sich nur an die Reihenfolge nicht mehr erinnern. Wenn man Kunde in sagen wir mal einer kleinen Filiale der Volksbank oder Sparkasse ist, sind die Banker (nur bei äußerst freundlichen und legitimierten Kunden) manchmal bereit, den Fehlbedienungszähler wieder auf 3 zu setzen. Du brauchst maximal 24 Versuche. So kannst Du die PIN wiederbekommen und 10 Euro für die neue Karte einsparen.

...zur Antwort