wie du sagst, beziehst du Arbeitslosengeld I. Dieses setzt voraus, dass kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. Somit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnis nicht nötig, da ein solches nicht mehr besteht.
Der Bank ist unverzüglich die Sterbeurkunde vorzulegen. Dadurch wir das Konto sofort eingefroren. Bis auf die Miete dürfen von der Bank keine Zahlungen mehr geleistet werden. Für das Mietverhältnis gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsverträge erlischen mit den Zeitpunkt des Ablebens des Versicherungsnehmers. Einzahlungsverzug tritt nur gegen den Verstorbenen ein nicht aber gegen die Erben. Es gibt noch weitere Punkte zu beachten die jedoch juristisch sehr umstritten sind wo es auf die jeweilige Auslegung des Richters ankommt.
Er muss der Anhörung folgeleisten. Sollte er unentschuldig dieser nicht nach kommen, wird er polizeilich vorgeladen. Er hat gegen über seinen Arbeitnehmern kein Aussageverweigerungsrecht.
Da hast du aber viele Fehler begangen. 1.) Bei einem Umzug bist du grundsätzlich verpflichtet zur Stellung eines Nachsendeantrages. Hast du dieses nicht gemacht, so liegt eigenverschulden vor 2.) Vor der Vollstrckungsandrohung hat es einen Festsetzungsbescheid des Fa gegeben. Wo ist denn dieser. Prüfe ob dieser zurück an das Finanzamt gegangen ist. n diesem Festsetzungsbescheid ist eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Sollte die dort enthaltene Rechtsmittelfrist abgelaufen sein, so ist die Festsetzung rechtskräftig. Dann bleibt dir kein anderer Weg als zuzahlen.
Das Vorkaufsrecht besteht von gesetzes wegen und ist notfalls einklagbar. Selbst verständlich hat der Eigentümer das Recht an den Meistbietenden zu verkaufen. Der Eigentümer wäre verpflichtet sie über seine Verkaufsabsicht in Kenntnis zusetzen. In vielen Gemeinden gibt es Bausatzungen, die zusätzliche Regeln beinhalten, da man eine Zerstückelung der bebauungsflächen unterbinden will.
Das wichtigste ist erstmal ihrer Freundin zu verdeutlichen, das diese während der Insolvenz sie keine neuen Schulden machen darf. Das heisst auch keine Abzahlungsgeschäfte, die die der zeitige Zahlungsfähigkeit übersteigen. Macht sie es trotzdem so handelt es sich um vorsätzlichen Betrug, selbst wenn wie hier der Zahnarzt dem Geschäft zugestimmt hat,da das Insolvenzverfahren Strafmasserhöhend wirkt. sie wird dann mindestens mit einer Freiheitsstrafe von 6 Momaten rechnen müssen, sollte die offene Forderung zum Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen über 10.000EUR liegen ist mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zurechnen. Sollte der Zahnarzt eine Zahlungsklage einreichen ist es nicht zu vermeiden, dass der Einzelrichter Kenntnis von der laufenden Privatinsolvenz erlangt. Er ist sodann verpflichtet unverzüglich die Akte dem Insolvenzgericht und der Staatsanwaltschaft vor zulegen.
Es gibt nur eine Möglichkeit in diesen Fall. Ein Antrag auf Widereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens und den Nachweis führen, dass der verspätete Widerspruch nicht schuldhaft war. Du musst somit nachweisen, dass ein wichtiger Grund für die verspätete Eingabe des Widerspruchs gegeben war zb Krankenhausaufenthalt, Urlaub im Ausland; usw Sollte dir dieses nicht möglich sein so ist der Rückzahlungsbescheid juristisch rechtskräftig. Eine Klage gegen einen rechtskräftigen Entscheid ist ohne jegliche Erfolgsaussicht.