Kontoinhaber verstorben - was passiert mit Buchungen, die nach dem Tod erfolgen?

1 Antwort

Der Bank ist unverzüglich die Sterbeurkunde vorzulegen. Dadurch wir das Konto sofort eingefroren. Bis auf die Miete dürfen von der Bank keine Zahlungen mehr geleistet werden. Für das Mietverhältnis gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsverträge erlischen mit den Zeitpunkt des Ablebens des Versicherungsnehmers. Einzahlungsverzug tritt nur gegen den Verstorbenen ein nicht aber gegen die Erben. Es gibt noch weitere Punkte zu beachten die jedoch juristisch sehr umstritten sind wo es auf die jeweilige Auslegung des Richters ankommt.