Hallo Merlina,
euch stehen 60qm Wohnraum zur Verfügung. Wenn die Miete plus Nebenkosten,die Grenze nicht übersteigt,dann auch mehr. Dies erfährtst Du aber bei Deiner für Dich zuständigen Arge.
Gruß Schochwitz
Hallo Merlina,
euch stehen 60qm Wohnraum zur Verfügung. Wenn die Miete plus Nebenkosten,die Grenze nicht übersteigt,dann auch mehr. Dies erfährtst Du aber bei Deiner für Dich zuständigen Arge.
Gruß Schochwitz
Ich frage mich,was dies ganze soll,wenn eh und jeh keiner eine Antwort weiß. Ich war in der Annahme,das da geschulte Personen sitzen,die einen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dies geht ja nach dem Prinzip: Hallo Wand,was macht die Tapete,wie geht es dem Putz. Da bekomme ich auch bloß keine Antwort und bin genauso Schlau,wie vorher.
Hallo,Banküberfall
ich hoffe,Du machst es nicht in Wirklichkeit. Dir steht HartzIV zu,wenn Du aus der Selbstständigkeit kommst. AEG - aus eigener Erfahrung gut
Hallo,
man muß prinzipiell immer eine Steuererklärung machen,egal was man für Einkünfte hat . Auf Garantie müssen keine Steuern bezahlt werden,auf Grund 100%tiger Behinderung; Ausweiss nicht vergessen abzukopieren, dann gibt es einen Freibetrag von 1000.-Euro , Versicherungen nicht vergessen, falls Arzneikosten anfallen - Ausdruck von der Apotheke geben lassen ,Praxisgebühren, falls vorhanden Handwerkerrechnungen.
Schönen Abend Gruß
Hallo Susi,
ja leider gibt es diese Ungerechtfertigkeit. Dies ist somit ein Einkommen und es darf angerechnet werden.Du hast aber die Möglichkeit dazu zu verdienen, bin mir nicht sicher ,aber ich glaube es sind 100,00Euro im Monat.Frag doch einfach mal telefonisch nach beim Amt nach.Warum machst Du dies auf familiärer Basis und wenn Deine Schwester Dir was gibt,als Danke schön,dann nur bar auf die Hand.Tut mir Leid Dir so etwas zu raten,aber die Ämter wollen dies doch so.
Schönes Wochenende Gruß Gaby viel Glück
Hallo Smolka,
Nein das gibt es nicht.Lege Widerspruch ein und warte auf die Antwort. Wenn diese nicht Deinen Vorstellungen entspricht,kannst zum Gericht gehen,da gibt es eine Abteilung,wo man sich einen Beratungsschein für einen Anwalt holen kann,somit kostet Dich dieser nur 10,00Euro einmalig beim Anwalt. Du mußt vorher aber wie schon erwähnt,selber was getan haben,denn dies will die Stelle sehen. Vergiß nicht,alle Unterlagen z.B. alle Schreiben,Personalausweiss,Kontoauszug(darf aber so gut wie nichts drauf sein,nur der benötigte Bedarf -Freigrenze pro Person glaube 1000,-Euro,alle Bescheide über Rent ,Pflegegeld , Blindengeld usw. Für was sind die Anwälte da,vorallem die haben doch mehr Ahnung .Somit mußt Du Dich nicht mit den Ämtern auseinander setzen. Zumal den Ihr Deutsch versteht sowieso keiner.Ich habe auf diese Artund Weise schon sehr viel erreicht.
Schönes Wochenende Gruß Gaby
Hallo Daggi 1955,nein Du hast nichts falsch gemacht. Du mußt am Anfang des Monats das Geld abheben,so das nur noch die laufenden Kosten ,wie Miete,Strom abgebucht werden können.Dabei mußt Du aber beachten,das Abbuchungen wie Telefon,Fernsehanschluß auch später noch abgebucht werden können. Denn wenn eine Abbuchung platzt gibt es unnützige Kosten,wie Rückbuchung. Oder Du löscht diese Abbuchung und überweißt selber.Was ich Dir sogar vorschlagen würde,falls Du solche Abbuchungen hast.
Tschüß schönes Wochenende