Habe eine Mastercard über die HVB Unicredit - bekomme kostenlos eine SMS bei jeder Kreditkartenabbuchung.

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Begünstigte gesetzliche Beiträge zur Basisabsicherung, die nicht in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, tragen zum Beispiel Rentner in die Zeilen 18 und 21 ein. Besteht ausnahmsweise Anspruch auf Krankengeld, ist auch Zeile 20 auszufüllen. Geleistete Zusatzbeiträge gehören in Zeile 19, erstattete Beiträge in Zeile 22, Zuschüsse zu den Beiträgen (z.B. von der Deutschen Rentenversicherung) in Zeile 24.

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-37854.xhtml?currentModule=home

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Solche Modelle machen Eltern oft, wenn sie zu Lebzeiten schon Eigentum übertragen wollen, abe weiterhin in der übertragenen Immobilie wohnen wollen. Ist für den Eigentümer schwer die Immobilie zu veräußern, wenn ein Nießbrauch eingetragen ist.

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Wenn die Schule ausfällt, dann können sie Dich ja nicht heim schicken - das wäre ja kontraproduktiv. Ich sehe keinerlei Probleme wenn sich die Tage/Zeiten mal verschieben. Wichtig ist nur, dass Du im Rahmen der Umschulungsmaßnahme eingesetzt wirst und das ist ja hier der Fall. Bin aber selbst gespannt, ob es weitere Antworten zu diesem Thema gibt.

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Denk daran, dass Du das Dir zustehende Betreuungsgeld ab 1. August beantragst. Es wird zwar meines Wissens auf ALG2-Leistung angerechnet. Schau mal hier:

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/

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Wenn sie selbst keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, die müssten ansonsten auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein, ist nichts in der Steuererklärung anzugeben.

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Du musst das extra bezahlen - es handelt sich um Sperrgepäck. Kosten sind unterschiedlich bei den einzelnen Fluglinien. Rechne mal mit 30 bis 50 Euro! Auf jeden Fall vorher anmelden!

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Ich sehe keine große Gefahr - die vErfahren sind getestet, man geht davon aus, dass bis 2017 10% der Transaktionen über E-Money abgewickelt werden. Lies mal hier: https://www.easycash.de/de/unternehmen/pressecenter/pressemitteilungen/easycash-wird-e-geld-institut.html

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Hallo Herbertr, wenn Du 1957 geboren bist, dann könntest Du regulär erst ab 2023 die Altersrente beziehen. Hier findest Du einen Rentenrechner, da kannst du Deine persönlichen Daten eingeben.

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Vorsorge/Rentenrechner.php

Allerdings gibt es Sonderfälle z.B. wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Das kannst Du auch auf der webside nachlesen. Genaue Auskunft bekommst Du sicherlich bei der Deutschen Rentenversicherung!

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Das heisst also, dass Dir kein ALG2 zusteht. Ich würde mit dem Freund einen privaten darlehenvertrag abschließen und als Sicherheit den Bausparer und die Kapitalanlage angeben. Was ist das für eine Kapitalanlage? Eine immobilie? Dann könntest Du für den freund eine Sicherungshypothek eintragen lassen! Solltest Du Deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, dann kann er verwerten!

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Du kannst bei Banken variable Darlehen erhalten, das heisst, Du hast den Zins nicht fest vereinbart, dafür kannst Du jederzeit zurückzahlen.Bei einer Festschreibung ist das nicht möglich. Ich finde den Baugeldrechner über biallo.de sehr gut, wenn Du Dich informieren willst.

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Wenn die Überweisung bis 28.12.2012 17 Uhr erfasst und freigegeben wurde, dann wird es bei meiner Bank noch im alten Jahr gebucht!

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Hi, nicht wirklich eine Finanzfrage, und es wäre schon ein großer Zufall, wenn Du hier jemand finden würdest, der genau dort gearbeitet hat. Aber soviel kann ich sagen, dass ich selbst mal im Lager eines großen Versenders gearbeitet habe, sehr viel funktionierte dort maschinell, es ist sicher ein körperlicher Job, nicht zu vergleichen mit Büroarbeit. Probier es aus!

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Hast Du wirklich keine Haftpflichtversicherung? Die käme sicherlich für den Schaden auf. Mir ist in einer Mietwohnung mal ein Flasflakon ins Waschbecken gefallen, ein neues Waschbecken hat die Versicherung gezahlt. Ansonsten teile ich Juergens Meinung. Du musst ein gleichwertiges Ceranfeld einbauen.

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Hallo - interessante Frage, habe mich mal schlaugemacht. In Wikipedia habe ich gefunden:

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden nur Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Dies beinhaltet nur Pflichtbeitragszeiten bei Beschäftigung und schließt freiwillige Beiträge aus. Außerdem sind Pflichtbeiträge aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe ausgenommen. Auch "Bonus-Monate" aus einem Versorgungsausgleich zählen nicht. Lediglich Ersatzzeiten werden auch noch berücksichtigt.

Demnach hast Du wohl keinen Erfolg (siehe fettgedrucktes) bei einem Einspruch!

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