Am besten besprichst Du das mit Deinem Arzt. Wenn ich deine Angaben richtig interpretiere, dann arbeitest Du nicht mehr und beziehst Erwerbsminderungsrente. Demnach wäre die Rentenversicherung nicht zuständig, da es nicht um die Herstellung oder der Erhaltung Deiner Arbeitsfähigkeit geht. Ggf. zahlt die Krankenkasse eine Kur, allerdings solltest Du vorab Rat über Deinen Arzt einholen.

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Soweit ich weiß, muss bei fast allen Anbietern ein Zins entrichtet werden. Was die Tilgung betrifft, kann man das auch tilgungsfrei haben. Schau mal hier, hier steht was: http://www.test.de/Rentenhypothek-der-Hannoversche-Leben-Guenstig-fuer-Rentner-mit-Eigenheim-1669749-0/

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Der Abschluß eines Darlehensvertrages begründet nicht den Anspruch auf ein Bauspardarlehen.

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