Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist, kann man selbstverständlich einen zweiten Arzt aufsuchen. Einfach vom Hausarzt eine zweite Überweisung holen.

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Selbst wenn eine Eigentümergemeinschaft eine derartige Regelung einstimmig beschließt, ist sie unwirksam. Wenn es in einer Mietwohnung nicht untersagt werden kann, dann auch nicht in einer Eigentumswohnung.

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Wenn dein Hund jemanden beißt, bist du erst einmal in der Haftung Da die Frau den Hund ja nicht anfassen musste hat sie sicherlich eine Mitschuld. Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen. Ein vergleichbares Urteil habe ich hier gefunden: www.tierischgutversichert.de/Tierische News.html

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