Soweit ich weiß, sind die Bedingungen für die Preisgleichheit (Inland / Ausland) nur, dass die internationalen Kennungen BIC und IBAN eingetragen sind (anstelle Bankleitzahl und - deutsche - Kontonummer). Selbst die maschinelle Lesbarkeit sollte keine Rolle spielen (es sei denn, sie war so schlecht, dass die Bank die Ausführung nicht tätigen konnte. Dann aber wären Sie kontaktiert worden, was ja offensichtlich nicht der Fall war). Möglicherweise gibt es hierzu aber Sonderregelungen einzelner Banken, die dann aber in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sein müssten. Mir selbst ist es aber schon vorgekommen, dass auf eine Überweisung von spanischer Bank in Spanien auf deutsche Bank (nicht "Deutsche Bank" !) in Deutschland ein zweistelliger Eurobetrag als Gebühr angesetzt war, und die deutsche Bank versicherte, dass sie keinen Anteil an dieser hohen Gebühr trage. Über die Gebühr der spanischen Bank für Inlandsüberweisungen (innerhalb Spanien) war allerdings keine Auskunft zu erhalten ...... das ist natürlich eine probate Methode für eine Bank, den Vergleich der Gebühren für Inland / Ausland und damit Beschwerdemöglichkeiten der Bankkunden zu verhindern. Der Fall blieb ungeklärt bzw. habe aufgehört, nachzuhaken. Möglicherweise haben irgendwelche zwischengeschalteten Banken zusätzliche Gebühren zugefügt, aber das sollte eigentlich nicht sein.

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Die Verantwortung für die Bezahlung, egal auf welchem Wege, in diesem Fall per Überweisung, liegt eindeutig beim Auftraggeber, also bei Dir. Sie kann ja nach intuitivem Rechtsempfinden weder bei Deiner Bank noch bei der Bank des Empfängers noch beim Empfänger liegen. Insofern werden auch mögliche Konsequenzen aus dem Terminversäumnis bei Dir angesiedelt. Vielleicht kann eine Bitte um Kulanz für Dich unangenehme oder für Dich mit Kosten verbundene Konsequenzen verhindern - das ist mein Rat.

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Nicht nötig ist "1 Buchstabe oder Ziffer = 1 Kästchen". Wichtig: Nur im (!) vorgesehenen Feldbereich (z.B. BLZ-Feld) schreiben; Buchstaben/Ziffern separat voneinander, d.h. nicht verbunden oder überschneidend; etwa gleiche Abstände (egal ob Kästchenbreite). Ein Beleg wird gescannt und das daraus entstandene Bild von einer Software gelesen, soweit möglich. Was nicht automatisch lesbar ist, wird i.d.R. einem Menschen zur Vervollständigung bzw. Korrektur vorgelegt. Wenn auch dann nicht lesbar: Storno und zurück an Bankkunde.

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Per Überweisung nicht, per Zahlschein ja: Soweit ich weiß, werden bei einer Überweisung (unabhängig ob Online oder mit Vordruck) Auftraggeberdaten und die Auftraggeberbank dem Empfänger mit übermittelt. Da bei der Bank der Datensatz zu einem Kontoinhaber immer sowohl die Kontonummer als auch den Namen des Kontoinhabers enthält und man kein Konto auf falschen Namen führen darf (in Deutschland), ist über die Kontonummer und die Auftraggeberbank auch der Name des Kontoinhabers und eventueller Verfügungsberechtigter ermittelbar für den Empfänger, falls nicht sowieso beide Auftraggeberangaben schon auf seinem Kontoauszug erscheinen. Anonym Geld auf ein Konto zu transferieren ist meines Wissens in D nur möglich vermittels eines Zahlscheins (und das auch nur unterhalb der Betragsgrenze aus dem Geldwäschegesetz), wobei eine Bearbeitungsgebühr für den Einzahler anfällt. Übrigens, so habe ich beim Googlen gerade gefunden, bieten diverse Sex-/Erotikanbieter diese Möglichkeit des anonymen Geldtransfers auf ein Empfängerkonto (das ihre eben) an. Es sollte also wirklich funktionieren.

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