wenn Du keine Vollmacht hast -schwierig. Von wem kam das Geld-evtl. dort nachfragen ob sie bei der Bank um Rückbuchung bitten können-schließlich hätte das Geld auf dem Konto nicht als Eingang verbucht werden dürfen wenn Kontonummer u. Name überhaupt nicht zusammen passen. Allerdings wärst Du wohl auch in der Pflicht gewesen, den Zahlenden über die geänderte Kontonummer zu informieren. Ggf. wird wohl tats. nur eine Anzeige helfen, wenn Dein Expartner nicht zur Herausgabe des Geldes bereit ist. Aber ich denke, Du mußt dann auch wirklich ganz klar nachweisen können, daß Dir das Geld zusteht.

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hilft das viell. weiter: http://www.finanzfrage.net/frage/nebenjob-brauche-ich-eine-zweite-lohnsteuerkarte

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Du wirst nur noch ein Konto auf Guthabenbasis kriegen, Versandhäuser senden Dir keine Ware mehr, Kredite werden abgelehnt- ungute Sache. Über Jahre...

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Bausparen?verursacht Abschlußgebühren, wenn Du nicht bauen willst o. Immob.besitz hast, unsinnig. Mit 44 bist Du noch jung genug zum vorsorgen. Priorität 1: Arbeit suchen und Geld verdienen- Priorität 2: sofort mit Vorsorge beginnen, hol Angebote bei Banken ein o. Versicherern. Wähle eine Rate die tragbar ist, nicht die der Berater empfiehlt, denn Du mußt das ja regelm. zahlen können.Rentenvers. o. Fondssparen wäre gut.

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wenn Du nachweislich die Schulden bezahlt hast, kannst du das doch der Bank gegenüber argumentieren. Oder sogar die Schufa um Löschung der negativen Daten bitten. Ansonsten: wende Dich an smava, die vermitteln doch Kredite von Privatpersonen. Vielleicht hilft das weiter.

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Ich hab mal im Internet gesucht, um die Frage zu beantworten, das war gar nicht so schwer, sieh mal: Die Höhe der Zulage hänt davon obb, ob du VL in einen Bausparer bezahlst oder in einen Fondssparer. Die Höchstbeträge und die jeweilige Höhe der Arbeitnehmersparzulage : Anlage auf Bausparvertrag 470 EUR 9 % von 470 EUR 43 EUR Anlage auf Investmentfonds 400 EUR 20 % von 400 EUR 80 EUR

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das ist wird wohl verschieden sein, die einen machen ihre Buchhaltung selber, andere zahlen einen Buchhaltungsdienst zur Erledigung der Fakturierung, des Mahnverkehrs. Worum gehts Dir denn genau? Die Frage ist etwas unverständlich, wieso möchtest Du das wissen, hast Du ein Problem mit einer Firma?

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wenn es interessiert, der Kunde hat doch Anspruch auf Schadenersatz, hab mich hierzu beraten lassen - u. näheres zum Thema unter der Rubrik Tipps eingestellt.

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Dein Cousin bekommt gratis einmal Jährlich eine Auskunft auf Anfrage, laß ihn das machen u. hol die die Auskunft dann von ihm ein.

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Spendensiegel verursachen Kosten, schließen wohl aber nicht unbedingt auf die Ehrlichkeit des Vereins, siehe hierzu: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/11/spenden-siegel/helfer-wollen-es-boykottieren-zu-teuer-zu-buerokratisch.html

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bin aufs Ergebnis dieser Umfrage gespannt. Es gab heute übrigens hierzu schon einen Thread.

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hab mal gegoogelt. http://www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/a-z/wegerisiko-07-10-30.pdf

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also ich denke daß man das immer beim Einzug bezahlt- ist doch sonst sehr umständlich für den Vermieter. Kenne das nur so- aber bin erstaunt, daß selbst dies im BGB geregelt ist- so schreibts wfwbinder. Sehr interessanter Beitrag, hab ich nicht gewußt.

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