Wenn man Nachbarn hilft, auch unentgeltlich, haftet man als Helfer, wenn man einen Schaden verursacht. Dazu gab es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 311/12)
Von Konz gibt es eine Sonderausgabe für Rentner und Pensionäre, die umfassende Tipps bietet. Das wär z.B eine Möglichkeit.
Ja das solltest du auf jeden Fall versuchen, am besten untermauert von einem ärztlichen Attest, denn wenn du der Pflicht nicht nachkommst weil du dazu einfach nicht in der Lage bist wirst du trotzdem dafür haftbar gemacht.
Die Huk, die Cosmos Direkt, die DA Direkt und die Asstel bieten z.B solche Traife an. Generell wirst du vergünstigungen bei vielen Versicherungen finden, da das begleitete Fahren das Unfallrisiko ja deutlich minimieren kann.
Nein das ist nicht grob fahrlässig, da die Fahrzeugscheine bei Diebstählen meistens keine größere Rolle spielen. Versicherer können also aus diesem Grund keine Zahlungen kürzen. Das ganze lässt sich in einem Beschluss des LG Dortmunds nachlesen (AZ. 2 o 245/09)
Dazu gibt es ein recht frisches Urteil in dem es laut des Oberlandesgerichts München rechtswidrig ist dass die Sparkasse das abheben mit der Visa-Kreditkarte von einigen Direktbanken untersagt. Wenn das Urteil durchgesetzt wird kann man also in Zukunft auch mit Visa-Karten von Fremdbanken bei der Sparkasse Geld abheben.
Die GEZ möchte sich ja nun gerne Kundenfreundlicher geben. Insofern gibt es auch weiterhin eine Gebührenbefreiung für weniger gut betuchte Menschen also auch weiterhin für Bafög Empfänger.