du nennst alle Varianten, die möglich sind. Ich kenne viele tolle Geschichten.

In vielen Fällen kenne ich Nachschusspflichten. In einem günstigen Fall kann man nein dazu sagen, verliert aber (mit hoher Sicherheit) alles bisher investierte. Schiesst man nach, läuft der Fonds weiter, aber keiner weiss, was letztendlich am Ende ausgezahlt wird.

Es kommt letztendlich auf den Fonds selbst und die Vertragsgestaltung an.

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das heisst? Von welchem Aspekt der vielen genannten und wiederkehrenden Diskussionen zum Thema Krankenversicherung sprichst du?

Worauf beziehst du dich? Quelle?

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das habe ich noch nie gehört. Und es ist mir auch so bisher noch nicht passiert. Ich buche eigentlich fast immer mit Kreditkarte. Und ich hatte noch nie Probleme.

Meist geht die Buchung über Portale, so dass oft derjenige, der letztlich hinter der Reise steht, die Kreditkartendaten gar nicht kennt.

Ich kenne nur einen Fall: wenn man angibt, dass man beim Check-in sich über die Kreditkarte ausweist, sprich ein e-Ticket hat, dann muss man dieses eTicket auch irgendwie bekommen. Und wenn der Schlüssel dazu die Kreditkarte ist, dann ist die auch nötig.

Das ist z.B. bei der Lufthansa so. Dort wird gefragt, womit man sich ausweist wg. eTicket. Dort kann man die Kreditkarte wählen.

Damit geht es wohl eher um einen Flug, weniger um eine Reise an sich, oder?

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das kann man selbst schätzen, denke ich. Man sollte den Wiederbeschaffungswert, nicht den Zeitwert ansetzen.

Ist man nach Ansicht der Versicherung unterversichert, kann es Probleme im Schadensfalle geben. Hier gibt es einen Richtwert: setzt man pro qm mindestens 650 Euro Versicherungssumme an, gibt es meist keine Probleme bei der Abwicklung.

Infos auch hier: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/hausrat/hausratversicherung-wie-kunden-die-richtige-versicherungssumme-ermitteln_aid_306006.html

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dein Fall müsste unter die Regelung fallen, bei der es eine Grenze iHv. 1.080 Euro p.a. gibt. Alles was höher ist, ist zu versteuern als geldwerter Vorteil.

Hier sind weitere Infos und weiters Fälle zum Thema: http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/geschenk-und-tankgutscheine/die-wichtigsten-fragen-und-fallen_186_93916.html

Dort ist auch ein Absatz zu den 1.080 Euro.

Ob der AG informieren muss? Na ja... Wie soll ich sagen.... Wenn es mehr ist, ist es die Aufgabe des AGs, dies über die Lohnbuchhaltung laufen zu lassen. Damit wäre man letztens informiert über die Gehaltsabrechnung. Nur vermute ich, dass darüber vorher gesprochen wird.

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