Kind möchte keine Bilder an den Kindsvater schicken, geht das?

Hallo zusammen,

ich bin etwas verzweifelt, eventuell könnt ihr mir helfen...Ich hole etwas aus, damit ihr etwas mehr Hintergrundwissen habt :

Mein Sohn 8 Jahre hat seinen Vater schon seit 4 Jahren nicht mehr gesehen. Der Erzeuger macht sich auch keine Mühe ihn zu besuchen. Wir haben leider Gottes das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe ihn schon mehrere Vorschläge gemacht um sein Sohn zu treffen/abzuholen usw. , sieht er aber nicht ein (wir wohnen seit 4 J. 200 km weit weg ) Ich war auch schon in der alten Heimat und mein Sohn hat panische Sorge gehabt, den leiblichen Vater persönlich zu sehen. Mein Sohn mag sein Vater einfach nicht, weil er mittlerweile merkt, dass er sich nicht um ihn kümmern will. Er hat keinen Bezug zu seinem Vater. Das Verhältnis war schon gestört, als wir noch in der Heimat gewohnt haben. Mein Sohn hat sich sehr extrem geweigert mit ihm zugehen wenn er seinen Tag mit ihm hatte. Wie mein Sohn über ihn denkt, weiß er. Er nimmt es auch einfach so hin, und ändert nichts um das Verhältnis zu verbessern. Alle 2-3 Wochen kommt dann eine SMS und fragt, wie immer, wie es dem Kind geht und wenn er mal einen guten Tag hat, will er ein Bild von ihm. Mein Sohn möchte aber nicht, das ich ihm Bilder schicke, was kann ich nun machen? Ich möchte mein Sohn nicht verletzen. Er war schon mal sehr sauer auf mich, als ich das trotzdem gemacht hatte, er hatte mit mir einen Tag lang nicht mehr geredet.

Vielen Dank im Voraus

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Ich glaube, das Umgangsrecht bedeutet auch, dass der Vater sich davon überzeugen kann, dass es seinem Kind gut geht. Das kann man persönlich - oder eben per SMS. Wenn du ihm den Sohn komplett vorenthalten würdest, würdest du bestimmt Probleme bekommen, aber du bietest ihm ja immerhin Besuchstermine an. Dass du nun gerade dazu verpflichtet bist, ihm Fotos zu schicken, glaube ich eher nicht. Vor allem, wenn dein Sohn das nicht will.

Dann würde ich aber auch darüber nachdenken, ob das geteilte Sorgerecht noch die beste Idee ist. Für wichtige Entscheidungen brauchst du so ja immer sein Go - auch, wenn er sein eigenes Kind kaum kennt und nicht weiß, was das beste für ihn wäre. Das erscheint mir falsch, teilweise sogar gefährlich, wenn er sich so wenig um das Wohlbefinden eures Kindes sorgt. Ich würde an deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Jugendamt oder einem Anwalt für Familienrecht oder online suchen. Es gibt auch so freie Hilfsangebote von weltlichen oder kirchlichen Trägern. In jedem Fall solltest du dich professionell beraten lassen, auch im Interesse deines Kindes.

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Rechtlich stimmt Manus Antwort, die Möbel gehören euch beiden.

Wäre ich dein Freund, würde ich allerdings genauso reagieren, es ist affig, der Hälfte der Möbel hinterher zu rennen. Und wenn du hier liest, dass du im Recht bist, was machst du dann? Willst du ihn auf Wertersatz verklagen? Kauf dir neue Möbel und gut ist.

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Maßstab für ein Gewerbe ist, dass du regelmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Wenn du mal eine Woche jeden Tag 5 Bilder hoch lädst, passiert dir nichts. Wenn es aber aussieht, als wolltest du damit einen Teil deines Lebensunterhalts verdienen, dann wird es problematisch. So pauschal wird dir das hier niemand beantworten können, du wirst dich da professionell beraten lassen müssen.

Und nebenbei: Für eine Packung Taschentücher - ist es das wert? Dann verschenke sie doch lieber, damit hast du keinen Stress, bist deine Bilder los und machst jemanden glücklich.

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Falsche Verdächtigung, Vergewaltigung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mit einer Frau ein Kind zusammen, der ist schon ca 1.5 Jahre alt. Wir haben zusammen eine kurze Beziehung gehabt.

Seit mehr als einem Jahr haben wir keinen Kontakt mehr. Vor 4 Monaten wurde mein Umgangsrecht mit unserem gemeinsamen Kind angesprochen, bzw. Von meiner Anwältin beim Jugendamt angesprochen.

Einen Monat später ist sie zur Polizei gegangen und sie hat über mich falsche Behauptungen gemacht ,dass ,Vor 1.5 Jahren, ich sie körperlich verletzt habe, dass ich sie genötigt habe und dass ich sie "irgendwann" vergewaltigt habe.

Nachdem ich das alles erfahren habe, konnte ich nicht mehr schlafen. Ich habe 12 Kgs abgenommen. Ich fiel in Depression weil ich bereits eine generaliserste Angststörung habe. Diese Anzeige bedroht auch meine ganze Existenz da ich ein Ausländer mit einem befristeten Aufenthaltstitel bin.

Ich habe eine Anwältin beauftragt und sie hat eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft geschrieben.

Ich habe bisher nichts gehört.

Natürlich habe ich mich von meiner Rechtsanwältin beraten lassen aber ich möchte auch noch eure Meinungen hören.

Wie geht man mit solchen Sachen um? Wie kann/darf jemand mich so einfach falsch anzeigen? Ist das nicht strafbar?

Wenn die Staatsanwaltschaft von meiner Unschuld überzeugt wird, wird ein Verfahren gegen sie eingeleitet? Muss ich jetzt sie wegen falscher Verdächtigung anzeigen?

Ich hoffe dass das Verfahren bald eingestellt wird. Ich habe wirklich nichts gemacht. Ich wollte nur mein Kind sehen.

Bitte um eure Meinungen.

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Neben dem, was hier alle sagen (HÖR AUF DEINE ANWÄLTIN) möchte ich noch anmerken, dass ihr das Wohl eures Kindes nicht aus den Augen verlieren solltet. Wenn an den Anschuldigungen wirklich nichts dran ist, solltet ihr aufhören, euch gegenseitig vor Gericht zu zerren. Darunter leiden die Kleinsten am meisten. Es gibt die Möglichkeit begleiteter Gespräche oder Therapien, um zu einem normalen Umgang als getrennte Eltern zu kommen.

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Die Gefahr ist von dem Moped ausgegangen, das der Eigentümer offensichtlich selbst nicht mehr unter Kontrolle hatte, als der Schlüssel weggenommen wurde.

Ganz ehrlich: Dem Lehrer den Schlüssel mit Gewalt abnehmen wollen, aber den Kumpel mit dem Ding über den Sportplatz fahren lassen? Was soll das?

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Worauf du gestoßen bist, sind Urteile zu § 1612 Abs. 2 BGB: Die Eltern können die Art und Weise bestimmen, in der sie dir den Unterhalt gewähren. Das kann eben auch in Kost und Logie bestehen, wie es ja bisher auch der Fall war.

Aber wie eigentlich immer bei juristischen Fragen: Das ist vom Einzelfall abhängig. Letztlich müssen deine Interessen am Auszug gegen die Interessen deiner Eltern am Unterhalt durch Wohnen abgewogen werden. Ich würde sagen, der Elternteil bei dem du bisher gewohnt hast, könnte dir ein "Weiter so" eher zumuten. Nicht aber ein Elternteil, mit dem du 2 Jahre lang keinen Kontakt hattest. Dann spielen auch die finanziellen Verhältnisse deiner Eltern mit rein: Ist ihnen der Barunterhalt überhaupt zumutbar? Ich nehme an, von dem Elternteil, bei dem du bisher nicht gewohnt hast, bekommst du den ohnehin schon. Das sollte also kein Argument sein. Dann müsste man betrachten, wie stark die psychischen Beeinträchtigungen sind. Vielleicht wäre allein der (weite) Weg bis zu deiner Ausbildungsstelle (?) ein Argument für eine näher daran gelegene Wohnung. Und wenn beide damit einverstanden sind, dass du ausziehst, ist das in der Konsequenz auch ein Einverständnis in die entsprechende finanzielle Unterstützung für dich.

Aber das ist nur meine Einschätzung, ich bin da kein Experte. Ich nehme an, richtige Rechtsberatung war dir bisher zu teuer. Wende dich im Zweifel mal an kostenlose Rechtsberatungen (die gibt's zum Beispiel von Jurastudenten an Unis) oder hole dir einen Beratungsschein und kontaktiere einen Anwalt für Familienrecht. Die haben Erfahrungen mit Unterhaltsansprüchen und können dir da besser helfen.

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Grundsätzlich zahlt die Nebenkosten der Ehepartner, der in der Immobilie bleibt - in diesem Fall also deine Frau.

Ob du daneben Trennungsunterhalt zahlen musst, hat mit den Nebenkosten als solchen nichts zu tun. Der wird eigenständig nach den "ehelichen Lebensverhältnissen" berücksichtigt. Zusammengefasst geht es zuerst darum, wie hoch der Unterhaltsbedarf ist. Dann wird beurteilt, ob deine Frau den Bedarf durch ihre eigenen Einkünfte decken kann oder "bedürftig" ist. Und falls sie ihn nicht selbst decken kann, wird deine finanzielle Leistungsfähigkeit beurteilt, also ob du ihr Unterhalt zahlen kannst, ohne dabei unter deinen eigenen finanziellen Bedarf zu rutschen. Anhand deine Erzählung denke ich, du wirst keinen Trennungsunterhalt zahlen müssen, weil du so schon recht hohe Ausgaben hast, aber das solltest du von einem Fachmann/einer Fachfrau klären lassen.

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Zunächst: Es ist wichtig, dass deine Mutter, das Jugendamt oder die Polizei darüber informiert sind, wo du aktuell wohnst. Anderenfalls kann dein "Ziehvater" rechtliche Probleme wegen Kindesentziehung bekommen.

Möchte denn deine Mutter, dass du wieder zurück kommst, nachdem sie dich rausgeworfen hat? Je nachdem, wie gravierend eure Probleme miteinander sind, kann vielleicht eine Familienberatung helfen, das Ganze wieder in gerade Bahnen zu lenken. Sie ist immerhin deine Sorgeberechtigte und hat als solche, wie du wohl weißt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Daran kommst du aktuell nicht vorbei.

Wenn eine Versöhnung mit ihr keine Option ist, würde ich mich noch einmal nachdrücklich beim Jugendamt melden. Mit welcher Begründung haben sie dir die Hilfe verweigert?

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Grundsätzlich haben auch Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, das ist gesetzlich in § 1685 Abs. 1 BGB geregelt. Anders als im Umgang mit den Eltern muss bei den Großeltern aber explizit festgestellt werden, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Bei den Eltern wird das einfach vermutet. In einem Urteil heißt es dazu:

Trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden. Das Umgangsrecht der in § 1685 BGB genannten Personen muss deshalb im Wesentlichen als ein treuhänderisches und dienendes Recht charakterisiert werden. Die abstrakte Möglichkeit, dass der Kontakt des Kindes mit weiteren Verwandten aus seinen Herkunftsfamilien förderlich sein kann, reicht nicht aus. Es muss vielmehr feststehen, dass der Umgang für die Entwicklung des Kindes und sein Wohl unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation des Kindes, aller seelischen, körperlichen und erzieherischen Aspekte sowie seiner vorhandenen Bindungen an den Umgang verlangende Verwandte dienlich ist.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.1.2018 – 13 UF 152/17

Wie viel Zeit ein Gericht den Großeltern dann tatsächlich einräumen würde, hängt vom Einzelfall ab. Mann kann aber mit ungefähr einem Wochenende pro Monat rechnen.

Letztlich sollten Erwachsene aber mMn ihre eigenen Bedürfnisse hinter die eines Kindes stellen. Großeltern sind doch oft wichtige Bezugspersonen und die Tage bei ihnen für die Kleinen eine Art "Auszeit" vom Alltag (und von den Eltern). Dass du von deinem Wochenende mit dem Kind nichts abgeben willst, sagt nichts darüber aus, ob das Kind nicht vielleicht ein Wochenende mit den Großeltern verbringen will. Setzt euch gemeinsam an einen Tisch, redet über das Wohl des Kindes, nicht über euer eigenes und seid kompromissbereit. Das Ganze gerichtlich zu klären, würde wohl für niemanden schön.

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Wie hier schon geschrieben hat, hängt die Unterhaltshöhe von einigen Faktoren ab, wenn er "gut verdient" und du unter 18 bist, erscheinen mir 350 € auch (zu) wenig.

Zu deiner eigentlichen Frage: Wenn du einen Nebenjob hast, wird das nach Billigkeitserwägungen angerechnet. Du kannst davon ausgehen, dass du 40-50 € von deinem Verdienst abziehen kannst und dein Vater den Unterhalt um ca. die Hälfte des verbleibenden Betrags kürzen könnte. Allerdings bist du als Schüler nicht verpflichtet, zu arbeiten. Es könnte also auch sein, dass deine Einnahmen eher als eine Aufbesserung deines Taschengelds einzuordnen sind und damit gar nicht vom Unterhalt abgezogen würden. Wenn er ohnehin schon nur 350 € zahlt, erscheint es mir nicht plausibel, dass er davon noch etwas abziehen sollte. Das ist aber von eurem Einzelfall abhängig.

Worauf basieren denn die 350 €, wo habt ihr die berechnen lassen?

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Ich würde sie noch einmal nachdrücklich darum bitten, dir die Sachen herauszugeben und ansonsten die Polizei einschalten und ggf. Anzeige stellen. Das ist dein Eigentum, sie kann dir das nicht einfach vorenthalten.

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"Als Kreiskasse, Stadtkasse oder Gemeindekasse wird das Amt/der Fachbereich/die Abteilung bei der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft benannt, die sich um die Abwicklung des Zahlungsverkehres und als Vollstreckungsbehörde um die Beitreibung von Forderungen kümmert."

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Beim gemeinsamen Sorgerecht habt ihr auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das hat allerdings nichts damit zu tun, wie viel Kontakt dein Ex tatsächlich zu deinem Sohn hat. Das heißt, du darfst nicht einfach mit dem Kind umziehen, sondern musst grundsätzlich das Einverständnis des Vaters abwarten. Beantragen könnte man allerdings sowohl das alleinige Sorge- als auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Melde dich dafür am besten mal bei einem Anwalt für Familienrecht [Link von einem Moderator entfernt], um deine Möglichkeiten auszuloten.

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Hallo Nahomybenitez13,

die Antwort auf deine Frage findet sich wohl in § 8a SGB VIII. Der wiederum knüpft an § 1666 BGB an. Maßgeblich ist demnach, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist. Das ist der Fall, wenn die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung des Kindes bedroht ist. Allein, dass Betäubungsmittel in der Wohnung sind, dürfte dafür nicht ausreichen. Vielmehr braucht es wiederholte schwerwiegende Verstöße gegen Strafgesetze oder Anzeichen einer Betäubungsmittelabhängigkeit. Das Jugendamt schaltet das Familiengericht ein, wenn es eine Intervention - also den Entzug des Sorge- oder Umgangsrechts - für besser hält, ein. Dabei wird aber der Einzelfall betrachtet. Also: Wie stark wird das Kind tatsächlich gefährdet? Könnte es in Kontakt mit den Drogen kommen? Hat es Kontakt zu den "Kunden" des Vaters? "Nur" irgendwie geartete illegale Aktivitäten reichen nicht aus, um das Sorgerecht entziehen zu lassen.

Letztlich gilt aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Indem du die Drogen dem Jugendamt meldest, gibst du auf jeden Fall einen Anstoß, damit dem ganzen näher nachgegangen wird und dein Kind geschützt werden kann.

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Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt dein Name dem Recht des Staates, dem du angehörst - also der Türkei. Dort verliert nach Art. 173 TürkZGB die Ehefrau mit der Scheidung ihren in der Ehe geführten Familiennamen und nimmt den vorehelichen wieder an. Etwas anderes ist nur auf Antrag möglich, wenn du ein besonderes Interesse oder einen besonderen Nutzen an dem Namen geltend machen kannst. Wann genau dieses Interesse vorliegt, weiß ich aber leider auch nicht. Informiere dich dafür am besten bei einem Anwalt [Link entfernt] oder vor Ort.

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Grundsätzlich kannst du eine gesetzliche Betreuung bei dem zuständigen Gericht anregen, Formulare dafür gibt es online. Allerdings wird die Betreuung nicht gegen den Willen des zu Betreuenden angeordnet, außer es wird gutachterlich festgestellt, dass er wegen einer Erkrankung selbst nicht mehr in der Lage ist, einen solchen zu bilden.

Bei einer Betreuung kommt allerdings nicht täglich jemand vorbei und kümmert sich um deinen Bekannten, wie du dir das hier wohl gerade vorstellst. Ich würde mich an deiner Stelle an eine Drogenberatungsstelle vor Ort wenden. Die haben sicherlich auch Kontakt zu anderen Hilfsstellen vor Ort. Außerdem kannst (und solltest) du bei diesem Maß an Verwahrlosung das Gesundheitsamt und, wenn Tiere im Spiel sind, das Veterinäramt informieren. Nicht nur deinem Freund geht es nicht gut, auch die Gesundheit der anderen Hausbewohner:innen ist unter diesem Umständen in Gefahr.

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Hallo CW1987,

grundsätzlich ist beides möglich, ihr könnt den Unterhalt beim Jugendamt oder gerichtlich bestimmen zu lassen. Die Grundlage dafür bildet, wie du erkannt hast, die Düsseldorfer Tabelle. Unter Umständen müssen aber auch Anpassungen vorgenommen werden, z.B. bei neuer Hochzeit, weiteren Kindern etc.

Beim Jugendamt könnt ihr euch beraten und das ganze professionell berechnen lassen und bekommt den Anspruch nach aktuell geltender Rechtslage genannt. Dort kannst du auch einen Unterhaltstitel bekommen, also eine amtliche Bestätigung, dass dieser Anspruch besteht und den du notfalls vom Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen kannst.

Da dein Ex sich aber weigert, mit dir zusammen auf eine Lösung hinzuwirken, ist es in deiner Situation besser, einen Anwalt hinzuzuziehen. Der kann dich beraten und vertreten. Wenn dein Ex z.B. nicht bereit ist, über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft zu erteilen, muss vom Anwalt auch Klage auf Auskunftserteilung gestellt werden. Du hast dann einen Ansprechpartner für alles, der auf deiner Seite ist.

Wende dich also am besten vor Ort oder online [Link entfernt] an einen Anwalt und informiere dich ausführlich im Interesse deines Kindes. Alles Gute für euch!

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Anwälte werden ständig angelogen und sind das mehr oder minder gewöhnt. Dazu kommt, dass du nicht sein Freund, sondern ein Mandant bist. Er wird es also nicht persönlich nehmen. Letztlich hast du dir selbst damit keinen Gefallen getan und ihm höchstens zusätzliche Arbeit verursacht, die er sich ggf. bezahlen lassen wird. Sag ihm die Wahrheit, das ist für alle Beteiligten besser.

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Das Scheitern eurer Beziehung ist unschön, juristisch betrachtet handelt es sich aber um einen "unbeachtlichen Motivirrtum". Dass euer persönlicher Beweggrund für den Vertrag weggebrochen ist, ändert also nichts an dessen Bestehen. Da er nicht gekündigt hat, ist er zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet - und diese Verpflichtung besteht eben darin, den Mietzins zu zahlen.

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Hallo SimoneW89,

wie du aus den beiden Antworten vor mit siehst, bleibt dir voraussichtlich nur der Selbstbehalt.

Da deine Kinder minderjährig sind, handelt es sich bei dir um den "notwendigen" Selbstbehalt, also 1.160 €, wobei für Miete 430 € eingerechnet sind. Der kann allerdings auch erhöht sein, wenn deine Wohnkosten unvermeidbar höher sind oder das Einkommen des anderen Elternteils 50 % höher ist als dein eigenes. Gesenkt werden könnte er z.B. wenn du neu verheiratet bist und Ehegattenunterhalt von deinem neuen Partner/deiner neuen Partnerin bekommst.

Der Unterhalt wird grds. nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1.900 € stehen dem jüngsten Kind grds. 396 € und dem älteren 455 € zu. Da dir dann nur 749 € für dich selbst bleiben würden, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschüsse für deine Kinder.

Wie du siehst, ist deine Frage so pauschal aber leider nicht zu beantworten. Am besten wirst du beraten sein, wenn du dich vor Ort oder online [Link entfernt] an einen Anwalt/eine Anwältin wendest und mit ihm/ihr deinen konkreten Fall durchsprichst. Alles Gute für dich!

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