Ist der Aufenthalt eines Erben unbekannt, kann ein Abwesenheitspfleger an dessen Stelle treten - lies dazu dies:

Abwesenheitspfleger

http://www.erbrecht-heute.de/Abwesenheitspfleger.html

Mit ihm müsste dann auch die Frage der Nacherbenschaft geklärt werden.

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Hier wird es Dir genau erklärt - schau dort unter "Kostenerstattung":

Kostentragungspflicht bei einer Erstattung

http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html

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Hier bekommst Du Antworten zur SCHUFA - auch wann Einträge gelöscht werden:

15 Fragen und Antworten zur Schufa mit einem Musterbrief: "Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der Schufa"

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/15-fragen-und-antworten-zur-schufa-mit-einem-musterbrief---wie-wehre-ich-mich-gegen-falsche-eintraege-bei-der-schufa--

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