Schnapsidee, wie es der vorherige Schreiber nannte ist gut. Auf sowas kommt man normalerweise nur mit viel Promille. Noch ein Aspekt sollte nicht vergessen werden. Wie finanzierst Du denn diese wohnung? Gibt er dir das Geld, dieser ominöse Kumpel? Dann käme auch noch Schenkungssteuer in nicht geringer Höhe auf Dich zu. Gibt er Dir für den Kaufpreis ein Darlehen, dann musst Du und er beim Finanzamt die Hosen runterlassen.

NOch Fragen ???

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Wie zahlt Dein Arbeitgeber die Pauschale? Steuerpflichtig oder Steuerfrei?

Mehraufwand für Verpflegung kannst Du selbstverständlich als Werbungskosten geltend machen, wenn Du von Deiner regelmässigen Arbeitsstätte (in diesem Falle Dein Homeoffice)mehr als 8 bzw. 14 stunden ununterbrochen abwesend bist.

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In 2010 kannst Du diese Kosten nicht mehr absetzen (§ 11 Einkommensteuergesetz).

Du kannst aber diese Kosten nachträglich noch für das Kalenderjahr 2009 absetzen. Einfach beim Finanzamt die Änderung Deines Einkommensteuerbescheids 2009 beantragen. Für das Finanzamt stellt diese eine "Neue Tatsache" dar und hierfür gibt es in der Abgabenordnung eine Berichtigungsvorschrift, nämlich den $ 173 !!!

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Wie ein paar Fachleute hier schon geschrieben haben, so rate auch ich Dir, zumindest beim ersten Mal einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Ich persönlich würde in diesem Falle keinen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen,sondern einen Steuerberater, das kostet zwar ein paar Euronen, aber in ALLer Regel zahlt sich das aus. Du hast dann die Gewissheit, nix herzuschenken und die nächsten Jahre machst Du es dann selber.

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Ja klar kannst Du das. Den § 33 a Einkommensteuergesetz nutzen hier in Deutschland zu 99 Prozent Ausländer (oder Migranten) mit Angehörigen im Ausland. Deutsche haben fast garkeine Möglichkeit. Und EU-Ausländer können den auch oft nur dann nutzen, wenn die Bescheinigungen der Gemeinden im Ausland (gegen ein kleines Bakschisch) so ausfallen, dass es hier auch geht mit der Eigenverdienstgrenze.

Also: Einschränkun wäre nur, wenn der betroffene Unterhaltsempfänger eigene Einkünfte besitzt, die die Abziehbarkeit verringern.

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Du willst also einen Artikel schreiben, also Wissen vermitteln, ohne selbst Ahnung zu haben. Und da benutzt Du ein Forum im Internet, um Dich schlau zu machen. Jetzt weiss ich, warum ein nicht unerheblicher Teil von Zeitungsberichten über Steuern mehr oder weniger für den Müll sind.

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Das glaube ich nicht, dass es eingestellt wird. Vorsätzlicher gehts ja wohl nicht.

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Unterstützung von Angehörigen ist nach § 33a Einkommensteuergesetz nur bei Verwandten in gerader Linie steuerlich absetzbar. In Deinem Falle geht da garnichts.

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Wenn sich das Ganze leicht und eindeutig trennen lässt, dann ist der rein berufliche Teil der Reise natürlich Betriebsausgaben (oder Werbungskosten bei Nichtselbständigem). Bezüglich einer gemischten Reise erging tatsächlich vor ca. 2 Jahren ein BFH-Urteil. Bin wie der andere User aber zu faul es rauszusuchen.

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Ich würde diese Bescheide immer aufbewahren. Das ist ein Dokument, das Dir vielleicht einmal helfen kann. Da sind Deine Einkünfte amtlich dokumentiert etc. Nie wegwerfen !!!

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So einfach mit dem Homeoffice (was für ein Deutsch?) auch wieder nicht. Denn wenn Du nach wie vor auch einen Arbeitsplatz in der Firma hast und diesen auch (wenigstens einmal wöchentlich) aufsuchst, dann hast Du zwei Arbeitsstätten, mit der Folge, dass wiederum ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegt.

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Was erwartest Du eigentlich?

Unglaublich, Du gibst die Steuererklärung spät ab und willst dann sofort bearbeitet werden. Und dann noch den Bearbeitungsstand mitgeteilt bekommen. Wie soll denn das gehen, dann haben die noch weniger Zeit, die Erklärungen zu bearbeiten. Die Anrufe zwischendrin, wo denn die Erstattung bleibt, halten den Bearbeiter zusätzlich auf.

Mein Rat an Dich und das ist ganz eifach !!!

Früher die Steuererklärung abgeben, einfach früher abgeben !!!

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Die Kosten für die Hochzeit, könnt Ihr nicht absetzen. Abzusetzen sind die Kosten für die Hochzeitsfeier nur für die Brauteltern, sofern sie diese bezahlt hatten und der Tochter keine Ausbildung ermöglicht hatten (sittliche Verpflichtung im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetzes. In erster Linie kommen deshalb (Sarazin lässt grüssen) Muslime in den Genuss der Steuerersparnis. Denn diese lassen meist die Töchter keine Ausbildung machen.

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Genauso isses, wie EnnoBecker schreibt. Mir war es noch nie erklärlich, warum ein Freiberufler anders behandelt wird als ein sogenannter Gewerbetreibender. Früher hatten die Herren Ärzte und sonstige Freiberufler sogar noch einen zusätzlichen Freibetrag.

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In diesem speziallen Falle dürfen keine pauschalen Auslandsübernachtungskosten steuerfrei zu behahlen !!!

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Führe Dein Fahtenbuch täglichund wahrheitsgetreu, dann passiert Dir nichts. Allein schon diese Frage hier, sagt mir dass Du bescheissen willst. Und hierfür geb ich (und hoffentlich kein Anderer) Dir keine Tipps. Nur eines: Unterschätze die Möglichkeiten des Finanzamts nicht. Die haben Möglichkeiten, da träumst Du nicht mal davon !!!

Aber wie schon gesagt: Bei der Wahrheit bleiben, dann ist alles okay! Und vor Allem: Täglich führen !

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Ich bin ja schon einiges gewöhnt hier an dämlichen Fragen. Aber diese, zumal Dein Freund angeblich beim Finanzamt arbeitet, ist jetzt die dämlichste die mir untergekommen ist.

Wer soll denn erfahren, wenn Dein Freund Dir hilft bei der Steuererklärung? Der liebe Gott sieht das und sonst niemand. Sag Deinem Freund einen schönen Gruss: Dämlicher gehts nimmer, wirklich nimmer !!! Wahrscheinlich ist der gute Mann Pförtner und hat von Steuern soviel Ahnung, wie ich vom Kühemelken!

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Auf nichts musst Du achten. Auf nichts.

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