Kann es sein, dass du mit Vodafone vereinbart hast, nur per Email oder in ein Onlinepostfach von Vodafone Post zu bekommen? Dann könnte es sein, dass du die Bestätigung so erhalten hast.

Es gibt zwar immer eine Frist um den Neuabschluss zu widerrufen, aber nach über einem Monat hast du die wohl verpasst. Ich denke, der Vertrag ist gültig.

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Soweit ich mich mit so Erbsachen auskenne erbt die Ehefrau (je nach Besitzstand) bloß 1/4 des gesamten Vermögens. Die beiden Kinder erben den Rest. Die nicht-adoptierten Kinder gehen in so einem Fall leer aus.

Hoffe, das hilft. LG Maraki

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Man ist als Rechnungssteller zwar nicht gezwungen, eine Frist explizit festzulegen, allerdings macht es natürlich Sinn, insbesondere weil man bei Nichtzahlung dann sofort den Kunden abmahnen kann.

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Unter Umständen kann ein vorausgegangener Ehebruch dazu führen, dass ein Unterhaltsanspruch verwirkt. Dafür ist aber notwendig, dass der Ehebruch auch der Grund für die Scheidung ist.

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