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Leider kann das möglich sein. Im Allgemeinen kann das Finanzamt nur dann eine Pfändung durchführen, wenn eine Steuerschuld oder andere Schulden gegenüber dem Staat bestehen und der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Pfändung erfolgt in der Regel auf Vermögenswerte des Schuldners wie Konten, Immobilien, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände.