Pfändung?

5 Antworten

Ja das ist möglich. Das Finanzamt kann eine Zwangssicherungshypothek auf deinem hälftigen Miteigentumsanteil eintragen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Hubertus164 
Fragesteller
 28.03.2023, 09:34

Danke dir

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Leider kann das möglich sein. Im Allgemeinen kann das Finanzamt nur dann eine Pfändung durchführen, wenn eine Steuerschuld oder andere Schulden gegenüber dem Staat bestehen und der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Pfändung erfolgt in der Regel auf Vermögenswerte des Schuldners wie Konten, Immobilien, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände.

Für eine Pfändung braucht der Gläubiger in der Regel einen Vollstreckungstitel, um eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten zu können. Behörden müssen diesen jedoch nicht bei einem Gericht beantragen, sondern haben ihren eigenen Titel. Das Finanzamt kann also eine Pfändung auch ohne einen gerichtlichen Beschluss veranlassen.

Wurde eine Zahlung an das Finanzamt nicht getätigt, erhalten Sie zuerst eine Mahnung. Kommen Sie daraufhin der Zahlungsaufforderung immer noch nicht nach, kann das Finanzamt also unmittelbar den offenen Betrag von Ihrem Konto einziehen.https://www.schuldnerberatung.de/schulden-beim-finanzamt/

Einspruch ist gut. Klage vor dem Finanzgericht ist besser.

Ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Ich denke eher, dass ein Grundbucheintrag seitens des Finanzamtes erfolgt. Somit kannst du deine Hälfte des Hauses nicht verkaufen bzw. deiner Tochter überschreiben.

Lege dich niemals nie mit dem Finanzamt an.

Die sperren dir Dein Konto und leiten Pfändungen ein, schneller als Du gucken kannst.

Versuche in einem persönlichen Gespräch eine Klärung herbei zu führen.