Hallo, es gibt viele verschiedene Informationsquellen. Ich kenne außer der Schufa noch die Infoscore, Creditreform, Bonicheck, Bürgel und das Schuldnerregister.

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Hallo, frag einfach beim zuständigen Amt (Rathaus, Grundbuchamt) nach. Die können dir genaueste Auskünfte erteilen.

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Genau, ohne die Zustimmung des zweiten Kontoinhabers kannst du ein bestehendes Gemeinschaftskonto nicht auflösen. Ausnahme gibt es: zum Beispiel Tod. Oder du kannst es -ebenfalls nur mit Zustimmung des anderen Kontoinhabers-in ein Einzelkonto übertragen.

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ja natürlich kann die Bank das . Dazu ist sie verpflichtet. Und du als Privatperson bist verpflichtet, deine Kontoauszüge 2 Jahre aufzubewahren. Deine Bank kann ein Kontoauszugsdoppel innerhalb der letzten 10 Jahre gegen ein Entgelt an dich aushändigen.

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Melden musst du es nicht, aber damit rechnen, dass es der "edle Spender" bemerkt und wieder zurück buchen lässt. Du solltest es nicht ausgeben und dein Konto gut beobachten. Eher noch: gib deiner Hausbank den Auftrag zur Rückbuchung. Jostero hat Recht.....es sind viele Betrüger unterwegs und überweisen ein paar Cents um zu testen, ob es diese Kontoverbindung gibt. Und treiben dann ihr Unwesen mit deinem Konto.

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Also, soweit ich informiert bin...nach spätestens 3 Monaten muss der "Besuch" angemeldet werden. Vorher kannst du nichts dagegen tun. Aber was du unbedingt machen solltest, damit korrekt nach Verbrauch und Wohnfläche abgerechnet werden kann ist: eigene Zähler einbauen lassen. Und das gleich in 3 facher Ausführung!!! Warm-Kalt-und Heizung.

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du musst auf nichts Weiteres achten, nur dein Rückgaberecht (14 Tage) musst du einhalten und der Verkäufer muss seine AGB`s entsprechend ändern. Die Rechte der Internetkäufer sind somit den anderen Käufern gleichgestellt. Also nur zu deinem Vorteil.

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Entweder ist dein Auftragslimit (für Onlineaufträge) überschritten oder das Guthaben reicht nicht aus. Sonntags wird zwar nicht gebucht, aber die Überweisung sofort vom Konto belastet und Montags wert gestellt.

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ja klar macht das Sinn und das Recht hast du. Auf jeden Fall. Ich überlasse die Angelegenheit grundsätzlich meinem Makler. Und noch ein Tipp: ich schließe Mietverträge in der momentanen Whg. des neuen Mieters ab. Dann mache ich mir gleich ein Bild von ihm. Wenn`s ganz schlimm ist, kommt ein Mietvertrag mit mir nicht zu Stande.

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